Corona-Krise: BGHW plant Ratenzahlung und Stundung von Beiträgen / Finanzielle Entlastung für besonders betroffene Mitgliedsbetriebe
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Die konkreten Umsetzungen beschließt der BGHW-Vorstand Anfang April. Folgende Eckpunkte stehen bereits fest: "Wir stunden besonders betroffenen, kleineren Unternehmen den anstehenden Beitrag zinsfrei bis zum 15. Dezember 2020", so Dr. Schöpf. Auch für größere Unternehmen gibt es bereits Überlegungen: "Hier müssen wir uns die Bedarfslage natürlich vorher ansehen. Auf Antrag ist eine Stundung von 50 Prozent möglich. Der Restbetrag wäre in monatlichen Raten bis zum 15. Dezember 2020 zu begleichen", führt Schöpf die Überlegungen aus. Weiterhin sollen Vollstreckungen ausgesetzt werden.
Dass diese Maßnahmen kommen, ist klar. Über die konkrete Ausgestaltung werden die Betriebe in einem Beiblatt zum Beitragsbescheid, der Mitte April zugesandt wird, informiert. "Mit diesen Maßnahmen leisten wir den uns möglichen Beitrag, um die von der Krise besonders betroffenen Handels- und Logistikbetriebe finanziell zu entlasten."
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Datum: 26.03.2020 - 12:35 Uhr
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