"Gesundheitsbehörde und Gesundheitsämter sind bei Schutzausrüstung in der Pflicht" / De

"Gesundheitsbehörde und Gesundheitsämter sind bei Schutzausrüstung in der Pflicht" / Der bloße Hinweis auf RKI-Empfehlungen ist keine Antwort auf die Herausforderung

ID: 1804936
(ots) - Wer Versorgung sichern will, dem muss auch der Schutz der Pflegenden gelingen. Der immense zusätzliche Bedarf führt absehbar zu der Situation, dass die Gefährdung den Einsatz der Pflegekräfte ohne die notwendige Schutzausrüstung nicht mehr erlaubt. Die Hamburger Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Karin Kaiser, erklärt dazu: "Es darf nicht der Eindruck entstehen, Gesundheitsbehörde und Gesundheitsämter hätten ihre Aufgabe erledigt, wenn sie die Pflegeeinrichtungen regelmäßig darüber informieren, welche insbesondere hygienischen Anforderungen zu beachten seien. Diesen Informationen fehlt meist jeder Hinweis darauf, was zu tun sei, wenn die theoretisch vorausgesetzte und zusätzliche Schutzausrüstung nur eingeschränkt zur Verfügung steht und nicht über bisherige Lieferwege zu beschaffen ist. Hier kann allzu leicht der Eindruck entstehen, zuständige Stellen würden sich absichern wollen, aber die Befassung mit den entscheidenden Fragen unterlassen." Die Pflege- und Krankenkassen in Hamburg sind ebenfalls vom bpa auf die dramatische Situation verwiesen worden, ihre Reaktionen stehen nach wie vor aus.

Zum Hintergrund:

Neben dem Zugang zu Desinfektionsmittel stellt die fehlende Schutzausrüstung ein zentrales Problem dar. In einer Musterrechnung können wir den täglichen zusätzlichen Bedarf der Pflegeheime und Pflegedienste für wichtige Produkte darstellen unter der sehr vorsichtigen Annahme von nur 5 Prozent an Verdachtsfällen und 1 Prozent infizierter Patienten. Dabei sind die Annahmen Untergrenzen. Bei den ermittelten Zahlen handelt es sich nur um den jetzt zusätzlichen Materialbedarf. Nicht zu unterschätzen ist, dass ein ähnlicher zusätzlicher Bedarf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe gegeben ist und in der Intensivpflege besonders hoch ist.

Unter der Annahme von 5 Prozent COVID-19 Verdachtsfällen und 1 Prozent infizierter Patienten hat die bpa-Landesgruppe Hamburg eine modellhafte Bedarfsrechnung auf der Basis der Pflegezahlen von 2017 vorgenommen. Dabei sind die Annahmen Untergrenzen. Bei den ermittelten Zahlen handelt es sich nur um den jetzt zusätzlichen Materialbedarf über den normalen Bestand hinaus, der beispielsweise für Grippe- und MRSA-Fälle benötigt wird.



Hier die Zahlen zur benötigten Schutzausrüstung pro Tag alleine in der Altenpflege für Hamburg. Der Bedarf ist gewaltig, selbst wenn die Bedarfsparameter leicht verändert würden. Entscheidend ist, dass der Bedarf heftig steigt, wenn die Zahl der Verdachtsfälle oder der Infizierten steigt.

Summe/Tag

OP-Masken 11.008 Schutzkittel 10.766 FFP2 Maske 1.467 Einmal-Handschuhe50.562 Schutzbrillen 1.058

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 400 in Hamburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

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Für Rückfragen: Uwe Clasen, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 040/25 30 71 60, www.bpa.de

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Datum: 30.03.2020 - 10:58 Uhr
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