Corona-Krise: Aktuellen Beatmungspatienten droht Versorgungsengpass durch Beschlagnahmung / Bayerischer Landtag verabschiedet Infektionsschutzgesetz mit Beschlagnahmungsmöglichkeiten
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Bayerischer Landtag verabschiedet Infektionsschutzgesetz mit Beschlagnahmungsmöglichkeiten
Die medizinische Hilfsmittelbranche, insbesondere die Homecare-Provider und Medizintechnikunternehmen, sind alarmiert. Am 25.03.2020 verabschiedete der Bayerische Landtag ein auf die Corona-Krise angepasstes Infektionsschutzgesetz, das die Möglichkeit einer staatlichen Beschlagnahmung von medizinischem und pflegerischem Material, wie etwa Beatmungsgeräten und Schutzkleidung, vorsieht. Die Homecare-Leistungserbringer befürchten nun die Beschlagnahmung von Beatmungsgeräten, die für die dauerhafte Versorgung von lungenkranken Patienten in Pflegeeinrichtungen oder in der eigenen Häuslichkeit unerlässlich sind.
Die Leistungserbringer medizinischer Hilfsmittel wurden offiziell als systemrelevant eingestuft. Dennoch wird ihre Bedeutung in der medizinischen Ausnahmesituation der Corona-Epidemie derzeit häufig übersehen, obwohl sie bei der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems ein wesentlicher Rettungsanker sind. Nicht nur erhalten die Leistungserbringer vom Staat, anders als Kliniken und Einrichtungen, keine Kontingente an dringend benötigter Schutzausrüstung für hochsensible Patientenversorgungen, sondern es droht nun auch eine Beschlagnahme von bereits an aktuell erkrankten Patienten eingesetzten Geräten.
Durch die kompetente Versorgung von Hilfsmittelleistungserbringern können Patienten schneller aus dem Krankenhaus entlassen werden, Operationen verhindert oder zumindest hinausgezögert werden oder sichergestellt werden, dass Patienten erst gar nicht ins Krankenhaus müssen, indem z. B. Infektionen durch Kompressionstherapie verhindert werden. Diese Entlastung der Krankenhäuser durch die Arbeit der Leistungserbringer sieht die rehaVital durch die Möglichkeit von Materialbeschlagnahmung ernsthaft gefährdet.
Bisher werden die Hilfsmittelversorger, die eng mit Kliniken und der Pflege zusammenarbeiten, trotz ihrer Systemrelevanz nicht in Notfallplanungen einbezogen, was die Versorgungssicherheit der Patienten gefährdet. Umso sorgenvoller werden nun die Beschlagnahmungsmöglichkeiten von Beatmungsgeräten durch das gerade verabschiedete bayerische Infektionsschutzgesetz gesehen.
Im Homecare- und Medizintechnik-Bereich werden beispielsweise bundesweit ca. 85.000 chronisch lungenkranke Patienten dauerhaft ambulant mit individuell eingestellten Beatmungsgeräten versorgt und müssen somit nicht in Krankenhäusern versorgt werden.
"Selbstverständlich vermieten wir bereits seit Jahren Beatmungsgeräte an Kliniken", erklärt der Geschäftsführer eines rehaVital-Mitgliedsunternehmens mit Sitz in Bayern. "Die derzeit vermehrten Anfragen der Kliniken können wir aber leider nicht vollumfänglich bedienen, da diese Mengen an Beatmungsgeräten und Zubehör auf dem Markt nicht vorhanden sind.
Wir tragen schon immer eine große Verantwortung, dass bereits beatmete Menschen in der außerklinischen Intensivversorgung mit funktionierenden lebenserhaltenden Beatmungsgeräten und Zubehör ausgestattet sind. Hierzu zählen auch Ersatzgeräte, um für diese Patienten einen 24-Stunden-Notdienst sicherzustellen. Wenn dies nicht mehr möglich wäre, müssten diese Patienten zurück in eine Klinik und würden dort Intensivbetten in Anspruch nehmen! Zudem muss auch für die zahlreich vermieteten Klinikgeräte Ersatz vorhanden sein.
Weiterhin wird im Moment vergessen, dass täglich auch neue Patienten mit Bedarf an einer Versorgung mit lebenserhaltenden Medizinprodukten entlassen werden; diese Versorgungen kann man nicht verschieben wie z.B. eine Knieoperation. Diesen komplexen Herausforderungen können wir uns als systemrelevante Unternehmen nicht mit leeren Regalen stellen."
Die rehaVital gibt zu bedenken, dass die Möglichkeit der Beschlagnahmung von Beatmungsgeräten vom Freistaat Bayern möglichst nicht ohne Absprache mit den betroffenen Leistungserbringern erfolgen sollte. Denn würden zur Versorgung benötigte Geräte beschlagnahmt, bräche durch den Versorgungsengpass die Betreuung von Risikopatienten im eigenen Zuhause zusammen. Die Folge wäre die Einlieferung vieler Patienten in Krankenhäuser, die dadurch noch mehr belastet würden, anstatt sie, wie eigentlich geplant, zu entlasten. "Die Homecare-Provider sorgen schon jetzt mit einer hohen Versorgungszahl in der ambulanten Pflege für eine Entlastung der Krankenhäuser", betont Jens Sellhorn, Geschäftsführer der rehaVital. "Als wichtiger Stützpfeiler des Gesundheitssystems müssen sie, gerade in diesen besonderen Krisenzeiten, entsprechend unterstützt und nicht behindert werden. Die Politik sollte hier ihren Blick öffnen und die Versorgungssituation als Ganzes sehen, in der die medizinischen Hilfsmittel-Leistungserbringer ein wichtiges Glied sind."
Die rehaVital fordert deshalb die Politik dazu auf, von einer pauschalen Beschlagnahmung von Beatmungsgeräten bei Leistungserbringern des medizinischen Hilfsmittelbereichs abzusehen. Dies gelte vor allem auch, sollte die Bundesregierung ebenfalls über einen Beschluss zur Materialbeschlagnahmung nachdenken. Die Versorgung aller Patienten, sowohl der bestehenden Beatmungspatienten, als auch der intensiv zu betreuenden Corona-Patienten sei sonst in Zukunft stark gefährdet. Eine rechtliche Prüfung des Gesetzestextes durch die rehaVital ergab zudem, dass seitens der zuständigen Behörden gar keine Berechtigung dazu besteht, solche Produkte zu beschlagnahmen, die von Patienten im Eigenbedarf bzw. in Pflegeeinrichtungen, oder von Leistungserbringern zur Versorgung bestimmter Patienten als Ersatz vorgehalten werden. Von dem bayerischen Infektionsschutzgesetz betroffene Mitgliedsunternehmen werden von der rehaVital entsprechend mit einem Musteranschreiben vorsorglich unterstützt. Darüber hinaus bieten die rehaVital und ihre Mitgliedsunternehmen der bayerischen Landespolitik an, gemeinsam in den Dialog zu gehen und zu überlegen, wie die Hilfsmittelleistungserbringer sinnvoll die Versorgung von Corona-Patienten unterstützen können.
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Datum: 31.03.2020 - 20:01 Uhr
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