BAUINDUSTRIE fordert einheitliches Vorgehen der Behörden bei Hygieneanforderungen bundesweit!
ID: 1805742
Am 23. März hat die Berufsgenossenschaft Bau (kurz BG Bau) die bundesweiten Hinweise zum Schutz auf Baustellen veröffentlicht. Darin wird aus unserer Sicht Notwendiges mit den aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Machbaren auf eine sehr praxisnahe, hilfreiche und konstruktive Weise zum Ausgleich gebracht.
"Nun werden teilweise zusätzliche landesspezifische Hinweise seitens der zuständigen Behörden veröffentlicht. Hier bitten wir dringend um wohlwollende Prüfung, ob diese von der BG Bau verfassten bundesweiten Hinweise nicht auch für Baustellen in allen Bundesländern angemessen sind," ergänzt Babiel.
Unterschiedliche Anforderungen würden für Bauherren und nicht nur für kleine und mittelständische Bauunternehmen, zu erheblichen Schwierigkeiten führen.
"Wir tun als BAUINDUSTRIE alles, um den Betrieb auf den Baustellen weiter aufrecht zu erhalten. Deswegen bitten wir um Unterstützung, dass unsere Unternehmen, trotz der Krise weiterarbeiten können und bitten Klarheit bei den Anforderungen zu schaffen", so Babiel.
Pressekontakt:
Inga Stein-Barthelmes
Bereichsleiterin Politik und Kommunikation
Tel. 030 21286-229 / E-Mail: inga.steinbarthelmes@bauindustrie.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/24058/4561603
OTS: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.04.2020 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1805742
Anzahl Zeichen: 1840
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 363 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BAUINDUSTRIE fordert einheitliches Vorgehen der Behörden bei Hygieneanforderungen bundesweit!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).