Corona straft getrennte Väter und ihre Kinder / Umgangsvereinbarungen werden oft ausgesetzt - zum Nachteil der Kinder
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Das zuständige Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) stellt auf seiner Webseite klar: "Die Rechtsordnung verbietet den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen nicht, sondern sorgt für eine kindeswohlgerechte Regelung des Umgangs" und beantwortet 6 Fragen zur Umgangsregelung während Corona. Das Ministerium zeigt sich sensibel und konkretisiert seine Bedenken: "Für Kinder fühlt sich die [umgangsfreie] Zeit bereits jetzt wie eine Ewigkeit an."
Die Klarstellung scheint jedoch bei vielen Jugendämtern, bei Umgangspflegern und bei vielen Eltern, in deren Haushalten die Kinder gemeldet sind (zu 90 % Mütter), noch nicht angekommen zu sein, bedauert die IG-JMV.
Die IG-JMV würdigt einerseits die berechtigte Sorge vieler Mütter um das Wohl der gemeinsamen Kinder; andererseits gelte es, Ansätzen von Umgangsvereitelung oder -verweigerung frühzeitig zu begegnen. Bereits nach kurzer Dauer der Unterbrechungen der Betreuung durch den zweiten Elternteil drohe Eltern-Kind-Entfremdung.
Die IG-JMV erinnert die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe an GG Art 6 (2) "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" und fordert eindeutige Signale von den Länderregierungen sowie den mit den Umgangsbegleitungen befassten Jugendämtern und Wohlfahrtsverbänden.
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Datum: 01.04.2020 - 16:53 Uhr
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