Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte müssen auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie gewährleistet werden
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"Die Einhaltung der Kinderrechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern muss gerade in dieser Ausnahmesituation höchste Priorität haben. Wie es in einer Notsituation gelingt, zum einen Ungleichheiten nicht weiter zu verstärken, und zum anderen sogar Maßnahmen zu treffen, um niemanden in dieser Krisensituation zurückzulassen, ist entscheidender Maßstab für die Bewertung der Bekämpfungsstrategien und letztlich für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen bei staatlichen Entscheidungen, so auch bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, braucht es in Notsituationen wie dieser mehr denn je. Darauf zielt auch die überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ab", betont Thomas Krüger Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe gerade in Krisenzeiten im Sinne eines klaren Bekenntnisses zum Kinderschutz gewährleistet werden. Dazu gehört auch, Flüchtlingskinder und ihre Familien nicht mehr in Massenunterkünften, sondern in dezentralen, kleineren Unterkünfte unterzubringen. Überlegungen, wonach unbegleitete Flüchtlingskinder vorerst in Erstaufnahme-Einrichtungen für Erwachsene untergebracht werden sollen, da notwendige Corona-Tests nicht in jedem Fall vorgenommen werden können, sind strikt abzulehnen.
Die von der Bunderegierung bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern, beispielsweise der Notfall-Kinderzuschlag, sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Armut zu verhindern. An vielen Stellen werden diese aber nicht ausreichen und müssen entsprechend ausgeweitet werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher, den Hartz-IV-Regelsatz um 100 Euro für Kinder und Jugendliche zu erhöhen, zumindest solange Schulen und Kitas geschlossen sind. Außerdem sollten die Sanktionen für Familien im Grundsicherungsbezug für sechs Monate ausgesetzt werden.
Zudem braucht es eine bundeseinheitliche Regelung zur Notbetreuung an Kindertageseinrichtungen und Schule. Neben den sogenannten systemrelevanten Berufen, sollte die Notbetreuung für Kinder aus prekären häuslichen Situationen und für Kinder mit Behinderungen geöffnet werden. Auch Alleinerziehenden sollte die Notbetreuung unabhängig von ihrem Beruf zur Verfügung stehen. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Kinderschutz sollten zudem die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe Notbetreuung in Anspruch nehmen können.
Ein ausführliches Positionspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit Ausführungen zu den Kinderrechten auf Schutz, auf Gesundheit, auf soziale Sicherheit und angemessenen Lebensstandard, auf Bildung sowie auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung mit dem Titel "Kinderrechte in Zeiten von Corona wichtiger denn je!" findet sich unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-corona .
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Datum: 06.04.2020 - 08:00 Uhr
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