Mit Masernschutz sicher in die Kita-Betreuung
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Am 1. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Es sieht u.a. vor, dass Eltern nachweisen müssen, dass ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen erhalten hat, bevor es in eine Kita oder Schule aufgenommen wird. Kurz nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes dominierte jedoch das neuartige Coronavirus die Schlagzeilen und Kitas und Schulen wurden geschlossen, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Eltern sollten aber trotz allem nicht vergessen, dass die Fristen für den Nachweis des Masernschutzes weiter gelten. Vor diesem Hintergrund informiert die Stiftung Gesundheitswissen über das Thema Masernimpflicht und klärt auf, was Eltern und Erziehungsberechtigte beachten müssen.
Masernimpfpflicht - was zu beachten ist:
- Was müssen Eltern / Erziehungsberechtigte, deren Kinder noch nicht betreut werden, beachten?
- Was gilt für Eltern / Erziehungsberechtigte, deren Kinder bereits eine Kita oder Schule besuchen?
- Gilt das Masernschutzgesetz auch für Erwachsene?
- Wer sollte eine Impfung nachholen?
- Direkt zum Info-Überblick Masernimpfpflicht (https://www.stiftung-gesundheitsw issen.de/gesundes-leben/koerper-wissen/masern-deutschland)
Deutschland hinkt beim Masernschutz im europäischen Vergleich hinterher: Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) betrug die Impfquote bei Schulanfängern 2017 92,1 Prozent - bezogen auf die zweite Impfung, die für einen ausreichenden Masernschutz notwendig ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) strebt eine Ausrottung der Masern an. Dafür müssen 95% der Bevölkerung vollständig geimpft sein. Impflücken in einzelnen Ländern könnten auch andere Länder gefährden. Und in der Tat kam es in der Vergangenheit immer wieder zu regionalen Masern-Ausbrüchen in Deutschland. Deswegen wurde in Deutschland erstmals eine Impfpflicht für Masern eingeführt. Wer sich nicht an die Masernimpfpflicht hält, dem kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro drohen.
Was müssen Eltern und Erziehungsberechtigte beachten?
Ab der kommenden Woche werden wieder mehr Kinder in Kitas und Schulen betreut. Dabei gilt theoretisch auch das Masernschutzgesetz. Es sieht vor, dass alle Kinder, die zum Inkrafttreten des neuen Impfschutzgesetzes am 1. März 2020 bereits in einer Kita oder Schule betreut wurden, den Nachweis über die Masernimpfung spätestens bis zum 31. Juli 2021 vorlegen müssen. Es bleibt also noch etwas Zeit.
Eltern und Erziehungsberechtigte, die noch einen Betreuungsplatz suchen, deren Kinder also noch nicht betreut werden oder zur Schule gehen, brauchen einen Impfnachweis, um aufgenommen werden zu können. Konkret heißt das: Alle Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masernimpfung oder ein ärztliches Zeugnis über eine Masernimmunität nachweisen. Von der Regel ausgenommen sind Kinder, bei denen eine Impfung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht möglich ist.
Betrifft das neue Gesetz auch Erwachsene?
Das Masernschutzgesetz betrifft neben Kindern insbesondere Menschen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten. Dazu gehören u.a. Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Arztpraxen oder Unterkünfte für Asylbewerber. Das neue Gesetz besagt: Wer keinen Nachweis vorlegt, darf in diesen Einrichtungen auch nicht tätig werden. Wer zum Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes bereits in einer solchen Einrichtung tätig war, muss den Nachweis wie bei den Kindern bis spätestens 31. Juli 2021 erbringen. Unabhängig vom Masernschutzgesetz empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Jugendlichen und Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, eine Impfung gegen Masern, sofern sie bisher nicht geimpft sind, sie als Kind nur einmal geimpft wurden oder unklar ist, ob sie schon geimpft wurden.
Über die Europäische Impfwoche
Die Europäische Impfwoche ist eine Initiative der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie findet vom 20. bis 26. April 2020 statt. Mit dem Motto "Vorbeugen. Schützen. Impfen." will die Weltgesundheitsorganisation für die Bedeutung von Impfmaßnahmen für die Prävention von Krankheiten sensibilisieren. Sie findet jährlich statt und wird von der Stiftung Gesundheitswissen unterstützt.
Pressekontakt:
Una Großmann
Leiterin Kommunikation
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T +49 30 4195492-20
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Datum: 24.04.2020 - 10:36 Uhr
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