Corona-Krise: Niedersachsens oberster Richter fordert besseren Rechtsschutz
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Osnabrück. Der Präsident des höchsten niedersächsischen Gerichts, Thomas Smollich, hat mehr Möglichkeiten gefordert, um gegen staatliche Einschränkungen in der Corona-Krise vorgehen zu können. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" kritisierte der Chef des Staatsgerichtshofs in Bückeburg das Fehlen eines individuellen Beschwerderechts in Grundrechtsfragen in Niedersachsen. "Wenn man sich die derzeitige Situation vor Augen führt, dass wir starke Eingriffe in Grundrechte durch eine Landesverordnung erleben und die Bürger keine Möglichkeit haben, sich verfassungsrechtlich zu beschweren außer direkt beim Bundesverfassungsgericht, dann finde ich das mehr als unglücklich", sagte er.
"Wir haben eine niedersächsische Verfassung, die Grundrechte garantiert. Und wir haben ein Landesrecht, das in Deutschland spezifisch unterschiedlich ist und sein kann, wie man aktuell ja sehr deutlich sieht. Es kommt bei vielen Abwägungen und Entscheidungen auf die örtlichen Verhältnisse an. Niedersachsen etwa ist ein Land mit Tourismus. Solche regionalen Verhältnisse sollten zur Geltung kommen", führte Smollich seine Kritik aus.
In vielen anderen Bundesländern ist es möglich, den Schutz von Grundrechten individuell im eigenen Land durchzusetzen. Smollich verwies auf einen vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion mit dem Ziel, dies auch in Niedersachsen zu ermöglichen. "Mein Eindruck ist, dass er etwas zögerlich bearbeitet wird", sagte der Präsident des Staatsgerichtshofs. Grundsätzlich in Karlsruhe vorstellig werden zu müssen berge Nachteile. Regionale Besonderheiten zu betrachten, könne das Bundesverfassungsgericht kaum leisten. "Es ist außerdem sehr stark belastet. Nur einen Bruchteil der Verfassungsbeschwerden nimmt es überhaupt zur Bearbeitung an."
Smollich ist zugleich Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), das derzeit mit zahlreichen Beschwerden gegen die Corona-Eindämmungsverordnungen befasst ist. Was deren rechtliche Würdigung bundesweit angehe, stellte er in der "NOZ" eine "Akzentverschiebung" fest. "Das Grundgesetz kennt kein vorrangiges Grundrecht", sagte er mit Blick auf Artikel 2 zum Schutz von Leben und Gesundheit. Die Grundrechte seien gleich gewichtet und miteinander in Einklang zu bringen. Rechtliche Corona-Entscheidungen blickten daher zusehends auf andere Grundrechte sowie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Einschränkungen.
In der umstrittenen Frage nach weiter gehenden Einschränkungen für einzelne Bevölkerungsteile hielt der Jurist deren besonderen Schutz für sehr wohl möglich. "Das Grundrecht aus Artikel 2 ist nicht teilbar. Jeder Mensch ist gleich viel wert. Deshalb kann keine Abwägung stattfinden, die zu dem Ergebnis kommt, dass eine Personengruppe nicht so schutzwürdig ist wie eine andere", führte er aus. Sehr wohl denkbar seien besondere Schutzkriterien aber, "wenn nach objektiven Gesichtspunkten die Maßnahmen für eine bestimmte Personengruppe sinnvollerweise größer sein müssen als für andere Gruppen, um deren Leben und Gesundheit zu schützen".
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Datum: 28.04.2020 - 01:00 Uhr
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