Hagemeyer hat teilweise vor dem OVG NRW Erfolg / Eilantrag auf Grund Folgenabwägung jedoch abgelehnt
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Wir sahen uns hier gezwungen den Rechtsweg für eine lebendige Mindener Innenstadt und vor allem für unsere Mitarbeiter zu bestreiten: Diese sehen, dass es woanders wieder losgeht, während ihr Arbeitsplatz weiterhin nicht betreten werden darf. Hier mussten wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um unser Unternehmen mit seinen Filialen in Minden, Stadthagen und Bad Oeynhausen zu erhalten. Immerhin geht es hier um fast 400 Arbeitsplätze und in jeder der genannten Städte um den letzten innerstädtischen Magneten.
Das OVG NRW sieht wohl eine Ungleichbehandlung gegenüber Einkaufszentren, Shopping-Malls u.ä., und zwar in Innenstädten wie auch solchen "auf der grünen Wiese", sieht sich jedoch bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung nicht imstande, abschließend zu befinden. Dies wird erst im Hauptsacheverfahren stattfinden.
Aktuell sind wir trotz allem sehr zuversichtlich, dass wir unsere Häuser bald wieder komplett öffnen dürfen. Auf den abgetrennten 800 m² schaffen wir es sehr gut alle Regeln einzuhalten. In enger Kooperation mit den Ordnungsbehörden wird uns regelmäßig eine sehr gute Umsetzung unseres Hygienekonzepts bescheinigt.
Wir würden uns sehr freuen, wenn sich weitere Bundesländer dem Vorstoß von Rheinland-Pfalz anschließen könnten ab Montag ohne Flächenbegrenzung zu öffnen. Aufgrund unserer großen Flächen und einer professionellen Organisationsstruktur helfen wir mit, mit Sicherheit und Abstand einen Einkauf zu ermöglichen.
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Martin Heinzmann, 0571-8889-113, martin.heinzmann@hagemeyer.de
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Datum: 29.04.2020 - 19:32 Uhr
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