Reinhardt: "MFA sind aus der Patientenversorgung nicht wegzudenken"
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Aufgrund des gegenwärtig erhöhten Ansteckungsrisikos für Beschäftigte in Arztpraxen forderte Reinhardt die Politik auf, der Beschaffung von Schutzausrüstung weiter höchste Priorität einzuräumen. An Bund und Länder richtete der BÄK-Präsident die Forderung, einen Hilfsfonds für Ärzte und MFA einzurichten, die in Ausübung ihres Berufes im Zuge der Corona-Epidemie gesundheitlichen Schaden genommen haben.
Als hilfreich wertet Reinhardt grundsätzlich die von der Koalition zugesicherten Ausgleichszahlungen für Praxen, die aufgrund der Pandemie weniger stark frequentiert werden. Durch diese Regelungen ließen sich Kündigungen und Kurzarbeit für diejenigen Praxen weitgehend vermeiden, die ihre Einnahmen vor allem aus der vertragsärztlichen Versorgung generieren. Für Ärzte allerdings, die einen nicht unwesentlichen Teil ihres Honorars aus anderen Quellen bestreiten, wie z.B. über die Private Krankenversicherung, die Berufsgenossenschaften oder aus Selektivverträgen, bedürfe es einer konkreten Einzelfallprüfung über die Gewährung von Kurzarbeitergeld.
Reinhardt wies darauf hin, dass sich das Aufgabenspektrum Medizinischer Fachangestellter auch unabhängig von der gegenwärtigen Krise kontinuierlich erweitert. MFA unterstützten Ärztinnen und Ärzte nicht nur bei zunehmend komplexeren und sich verändernden Versorgungsaufgaben, sondern übernähmen im Delegationsverfahren medizinische Tätigkeiten in Praxen und bei Hausbesuchen. "Neben gesellschaftlicher Anerkennung gebührt den MFA deshalb eine Vergütung, die ihrer qualifizierten Tätigkeit entspricht. Damit Arztpraxen als Arbeitgeber die notwendigen Spielräume für Gehaltssteigerungen erhalten, ist es dringend erforderlich, dass Personalkostensteigerungen vollständig durch die Krankenkassen refinanziert werden", forderte Reinhardt. Alle sollten ihren Beitrag dazu leisten, diesen für die Patientenversorgung wichtigen Berufsstand weiter zu fördern und zu stärken.
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Datum: 30.04.2020 - 12:30 Uhr
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