Debatte um Staatshilfen: DGB verschärft Forderung nach Gegenleistungen
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Hoffmann drängt auf Beschäftigungssicherung und warnt vor "einseitigen Vollkaskoversicherungen" für Unternehmen
Osnabrück. In der Diskussion um staatliche Hilfen und Beteiligungen an Unternehmen drängt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) immer schärfer auf Gegenleistungen wie Beschäftigungssicherung in der Corona-Krise.
DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Wenn der Staat hilft, müssen unterm Strich mehr Arbeitsplätze erhalten bleiben." Stille Beteiligungen ohne Gegenleistungen wären nach den Worten von Hoffmann "eine einseitige Vollkaskoversicherung für die Kapitaleigentümer, bei der die Interessen der Beschäftigten auf der Strecke bleiben". Leistung könne es nur mit Gegenleistung geben, sagte der Gewerkschafter auf Fragen nach der Lufthansa.
Die wegen der Corona-Krise in Not geratene Lufthansa verhandelt mit der Bundesregierung über ein Rettungspaket im Umfang von neun Milliarden Euro. Im Gegenzug wird über eine Beteiligung des Staates in Höhe von bis zu 25 Prozent plus eine Aktie gesprochen. Zudem strebt der Bund dem Unternehmen zufolge eine Vertretung im Aufsichtsrat an. Lufthansa-Chef Carsten Spohr warnt indessen vor einer zu starken staatlichen Lenkung des Unternehmens.
Hoffmann wandte sich außerdem gegen Forderungen, staatliche Beteiligungen generell zu befristen. Er betonte, ein Engagement des Staates müsse sich nach den verfolgten Zielen richten. Es könne auch ein längerfristiges Engagement sinnvoll sein. Als Beispiel nannte er strategisch wichtige Unternehmen, die besonders große strukturelle Herausforderungen meistern müssten und die notwendigen Investitionen in die Transformation nicht am Markt bestreiten könnten. "Wir sollten deshalb ohne Scheuklappen diskutieren, welchen Beitrag der Wirtschaftsstabilisierungsfonds bei dieser Frage längerfristig leisten kann."
Der DGB-Chef forderte ferner, die Lasten der Krise müssten gerecht verteilt werden. "Eine gerechte Verteilung bedeutet, dass nicht nur Beschäftigte durch Kurzarbeit Einschnitte erleiden, sondern auch die Arbeitgeber finanzielle Einbußen mittragen. Dazu gehören der Verzicht auf Managerboni, eine Kappung übermäßiger Managergehälter und der Verzicht auf Dividenden, bis die Krise überwunden ist."
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Datum: 14.05.2020 - 01:00 Uhr
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