Mitnahmeeffekte bei Beraterförderprogrammen müssen unterbunden werden
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Grundsätzlich bietet nach BDU-Einschätzung das derzeitige dreistufige Prüfverfahren ausreichend Schutz gegen den eventuellen Missbrauch der Beratungsförderung. So muss der Unternehmensberater beim BAFA akkreditiert sein. Im Förderantrag muss dargelegt werden, warum das Unternehmen corona-betroffen ist. Weiterhin muss ein durchaus umfangreicher Beratungsbericht erstellt werden. "Trotzdem lässt sich ein betrügerischer Missbrauch von Fördermitteln sicherlich nicht zu 100 Prozent ausschließen. Dies hat dann aber auch nichts mit Beratung zu tun, sondern ist schlechthin Betrug."
In diesem Zusammenhang appelliert der BDU an die Firmen, auch in diesen herausfordernden Krisenzeiten hohe Qualitätsmaßstäbe bei der Auswahl von und der Zusammenarbeit mit Unternehmensberater anzulegen. Etablierte Leitlinien, was hier beachtenswert ist, liefern die verschiedenen Standards der Berufsausübung im BDU.
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Datum: 15.05.2020 - 13:47 Uhr
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