Immunitätspass - eine Stellungnahme von Mediaform
Stellungnahme der Mediaform Unternehmensgruppe zur Einführung eines Immunitätspasses
Ein Vorschlag - von Mediaform(firmenpresse) - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat bereits in der letzten Woche einen viel diskutierten Vorschlag zur Einführung eines Immunitätspasses im Bundeskabinett eingebracht. Von dem sogenannten "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" erhofft sich Spahn einen zuverlässigen Nachweis der Sars-CoV-2-Immunität, die insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitswesen helfen soll. Auch wenn der entsprechende Passus aus dem aktuellen Gesetzesentwurf wieder entfernt wurde, steht die Einführung eines Immunitätspasses dennoch weiterhin zur Debatte. Sollte diese nach der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates gesetzlich verankert werden, wird eine schnelle Umsetzung nötig sein.
Als Anbieter von Erfassungs- und Kennzeichnungslösungen mit begleitendem Datenmanagement und langjähriger Partner deutscher Laboratorien und Kliniken arbeitet die Mediaform Unternehmensgruppe derzeit an Lösungsvorschlägen zur praktischen Umsetzung eines Immunitätspasses. Dabei könnte sich ein anderer als der von Spahn aufzeigte Weg als praktikabler erweisen. Aktuell sieht der Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministers vor, dass die Sars-CoV-2-Immunität analog der Impfdokumentation, also im Impfpass, dokumentiert werden soll. Die Eintragung wird dann vermutlich der Allgemeinmediziner übernehmen müssen.
„An dieser Stelle sehen wir Optimierungspotenzial“, so Jörg Weber, Geschäftsführer der Mediaform Unternehmensgruppe. „Der Nachweis einer Immunität auf Sars-Co-V-2 ist aktuell keine Kassenleistung und muss somit vom Auftraggeber selbst bezahlt werden – egal, ob das eine Einzelperson oder ein Unternehmen ist, das beispielsweise seine Mitarbeiter testen lässt. Wahrscheinlich wäre daher, dass der Laborbefund dann direkt an den Auftraggeber versendet wird und gar nicht an den Hausarzt“, erläutert Weber. Die Folge wäre ein großer Verwaltungsaufwand.
Warum also nicht einen Weg nutzen, der sich bereits bewährt hat und der täglich tausendfach in deutschen Laboratorien praktiziert wird? „Die Idee dahinter ist, dass Labore und die darin tätigen Laborfachärzte ihre Laborbefunde selbst autorisieren können, so wie sie es bereits seit Jahren durchführen – beispielsweise bei der Dokumentation von Blutgruppenausweisen oder beim Nachweis einer Rötelimmunisierung für Mutterschaftspässe“, erklärt Weber. Adaptiert man diese etablierten Vorgänge, könnten Laboratorien auch den Immunitätsstatus für Sars-CoV-2 ganz einfach über einen Ausweis befunden und dokumentieren. Der Laborbefund kann sowohl auf dem elektronischen Übertragungs- als auch auf dem Papierweg erfolgen. Anschließend wird der Immunitätspass als ergänzende Plastikkarte im praktischen Scheckkartenformat direkt über das Labor an den Auftraggeber versendet – egal, ob der Immunitätsnachweis zukünftig eine Privatleistung bleibt oder über die Kassen abgerechnet werden kann.
Ein entsprechendes Konzeptpapier zur Einführung eines Gesundheits- oder Immunitätspasses – inklusive Gestaltung und Dateninhalten – ist bereits von Mediaform unter fachlicher Mitwirkung von Laborfachärzten konzipiert und entwickelt worden. Dieser Gesundheitspass dient zur Vorlage beim Arbeitgeber, als Zugangsberechtigungsnachweis in Pflegeeinrichtungen oder in Verbindung mit Kontakten zu Menschen oder Gruppierungen unter gesetzlicher Kontaktsperre beziehungsweise den Hygienerichtlinien gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) und nur in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis. Mit der Entwicklung eines verbesserten Antikörpertestes wird der Immunitätsnachweis weiter an Bedeutung gewinnen – insbesondere für Berufe im Gesundheitswesen oder andere systemrelevante Berufe. Denn eine Wiederaufnahme der Tätigkeit setzt ein Gesundheitszeugnis auf Basis eines abschließenden Labortests voraus. Letzteres dient als Grundlage für das Ausstellen eines schriftlichen Gesundheitszeugnisses zur Vorlage beim Arbeitgeber und ist den Richtlinien des Infektionsschutzgesetzes zu entnehmen.
„Aber auch im Hinblick auf Reisen ins europäische Ausland sollte die Notwendigkeit eines Immunitätsnachweises im Blick behalten werden. Denn Länder wie Italien, Spanien oder Frankreich, die im Gegensatz zu Deutschland schlimmer von der Corona-Pandemie betroffen sind, könnten zukünftig einen Nachweis der Immunität zur Einreisebedingung machen. Spätestens dann müssten wir in Deutschland wieder darüber nachdenken“, ist sich Weber sicher.
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Datum: 18.05.2020 - 15:46 Uhr
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