Eduard Oswald neuer Vorsitzender des Beirates bei der Bundesnetzagentur

Eduard Oswald neuer Vorsitzender des Beirates bei der Bundesnetzagentur

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Eduard Oswald neuer Vorsitzender des Beirates bei der Bundesnetzagentur



(pressrelations) - Profilierter und versierter Fahrensmann für zwei Jahre gewählt

Anlässlich der Wahl von Eduard Oswald MdB zum Vorsitzenden des Beirates bei der Bundesnetzagentur erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist hocherfreut, mit Eduard Oswald, Bundesminister a.D., ein erfahrenes und kompetentes Mitglied aus ihren Reihen an der Spitze des Beirates bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zu wissen. Oswald ist seit 1987 Mitglied des Deutschen Bundestages, war langjähriger Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Er ist ein profilierter und versierter Fahrensmann, der als vormaliger Vorsitzender des Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und des Finanzausschusses sowie als aktueller Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages über langjährige und breite Erfahrung in Regulierungsfragen verfügt. Der Vorsitzende des Beirates bei der Bundesnetzagentur wird für zwei Jahre gewählt. Turnusmäßig wird der Vorsitz im Wechsel von einem Mitglied des Deutschen Bundestages bzw. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundesrates besetzt. Eduard Oswald folgt auf Ulrich Junghanns, dem ehemaligen Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg. Der Beirat besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesrates, die einer Landesregierung angehören oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages oder des Bundesrates von der Bundesregierung berufen. Der Beirat hat das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidiums der Bundesnetzagentur und berät die Behörde bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben. Er ist nach dem Telekommunikationsgesetz berechtigt, Maßnahmen zu beantragen, die der Umsetzung der Regulierungsziele und der Sicherstellung des Universaldienstes dienen. Seine Mitwirkungs- und Anhörungsrechte nimmt das Bund-Länder-Gremium auch bei Frequenzvergabeverfahren der Bundesnetzagentur und auf dem Gebiet der Energieregulierung wahr.




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Datum: 22.03.2010 - 16:47 Uhr
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