Dachdeckerhandwerk: Ausfallgeld nun auch bei großer Hitze im Sommer / Gemeinsame Presse-Erklärung des ZVDH und der IG BAU
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Das funktioniert so: Alle Dachdeckerbetriebe zahlen eine Umlage an die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (SOKA-DACH). Aus diesem Topf erhalten die Arbeitnehmer ein Ausfallgeld in Höhe von 75 Prozent ihres Stundenlohns, um die entstandenen Lohneinbußen durch die ausgefallenen Arbeitsstunden zu mindern. Dies gilt für maximal für 53 Stunden im Kalenderjahr. Der Arbeitgeber erhält eine Pauschalerstattung für die von ihm zu tragenden Sozialleistungen.Um die Wirkung des erweiterten Systems zu testen, haben sich die Verantwortlichen darauf verständigt, die Neuregelung zunächst auf das laufende Kalenderjahr zu begrenzen. Das neue "Sommer-Ausfallgeld" kann ab dem 01.06.2020 bei der SOKA-DACH beantragt werden.
"Mit der Einführung des Sommer-Ausfallgeldes zeigen die Tarifvertragsparteien Verantwortung und demonstrieren Solidarität zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten in der Dachdeckerbranche. Auch wenn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr tüchtig sind: Kein verantwortungsvoller Chef mutet seinen Leuten zu, bei extremen Temperaturen auf brüllend heißen Dachflächen in der Mittagshitze zu arbeiten", so Dirk Bollwerk, ZVDH-Präsident und selbst Inhaber eines Dachdeckerbetriebs am Niederrhein. Und IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt stellt fest: "Die Beschäftigten dürfen nicht die Leidtragenden des Klimawandels sein. Daher ist es ein wichtiger Schritt, die entstehenden Lohnausfälle durch die Neuregelung abzufedern. Und ein Stück gelebte Sozialpartnerschaft."
Bilder der Zitatgeber:
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx (http://bit.ly/ZVDH-HGF-Marx-2018) (Quelle: ZVDH)
IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt (https://igbau.de/Binaries/Binary11958/carsten-burckhardt-igbau.jpg) (Quelle: IG BAU, Alexander Paul Englert)
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Datum: 28.05.2020 - 16:30 Uhr
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