Kreis Gütersloh wird in die AGFS aufgenommen

Kreis Gütersloh wird in die AGFS aufgenommen

ID: 1821350

Das 89. Mitglied wurde am 5.6.2020 durch Verkehrsminister Hendrik Wüst und AGFS-Vorstand Christine Fuchs offiziell begrüßt.



(PresseBox) - Der Kreis Gütersloh ist das 89. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS NRW). NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst und AGFS-Vorstand Christine Fuchs überreichten Landrat Sven-Georg Adenauer gemeinsam die Aufnahmeurkunde und bescheinigen dem Kreis damit offiziell die Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit. Im November 2019 hatte die Expertenkommission des Landes die Situation vor Ort geprüft und positiv über die Aufnahme in das kommunale Netzwerk abgestimmt. Auf dem Fahrrad verschaffte sich die Kommission ein Bild des Kreises Gütersloh und stellte fest, dass auch in Gebieten mit bewegter Topographie eine Förderung von Rad- und Fußverkehr möglich ist.

Kreis punktet mit Unterhaltung der Radwege

Der Kreis Gütersloh hat ein vorbildliches System für die Pflege, Reinigung und den Winterdienst entwickelt. Mit speziellen Schmalspurfahrzeugen werden alle Radwege regelmäßig abgefahren und in gutem Zustand gehalten. Auch das Netz an Freizeitradwegen und die Pläne zur Verlängerung des RS 3 von Herford kommend bis Rheda-Wiedenbrück wirken sich positiv aus. Auf dieser Basis hat sich der Kreis das ambitionierte Ziel gesetzt, ein flächendeckendes Alltagsradwegenetz aufzubauen.

Verkehrssicherheit steht auch zukünftig im Fokus

Auf dem weiteren Weg des fußgänger- und fahrradfreundlichen Kreis gibt es aber auch noch viel zu tun. Ein wichtiger Baustein für die weitere verkehrliche Entwicklung ist die Reduzierung der Unfallzahlen durch den weiteren Ausbau der Infrastruktur und einer verstärkten Kommunikation. Auch der Einsatz von Umlaufsperren und Pollern im Kreis Gütersloh ist an vielen Stellen zu überprüfen, um die Leichtigkeit und den Komfort für den Radverkehr zu verbessern. Auf einigen Strecken könnte eine bevorrechtigte Querung für den Radverkehr geprüft werden.

Als Teil der AGFS kann der Kreis Gütersloh künftig exklusive Mittel für die Förderung der Nahmobilität beantragen und profitiert von einem etablierten Netzwerk für den fachlichen Austausch sowie die gegenseitige Unterstützung bei Problemen und Planungsfragen. Darüber hinaus entwickelt die AGFS NRW regelmäßig Broschüren, Leitfäden und Kampagnen, die auf aktuelle Bedürfnisse ihrer Mitglieder abgestimmt sind. Sämtliche Materialien stehen den Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.



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Datum: 05.06.2020 - 15:57 Uhr
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