Messewirtschaft nicht von der Verlängerung des Veranstaltungsverbots betroffen
ID: 1824246
AUMA: Messen werden ab September stattfinden
Für Messen gilt diese Vereinbarung nicht, wie der AUMA ? Verband der deutschen Messewirtschaft betont. Das haben Bund und Länder in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Außerdem wurde darin geregelt, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. In vielen Fällen ist das bereits geschehen.
Messen werden in Deutschland nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder stattfinden.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 18.06.2020 - 10:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1824246
Anzahl Zeichen: 871
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Marketing & Werbung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 254 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Messewirtschaft nicht von der Verlängerung des Veranstaltungsverbots betroffen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
AUMA - Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).