BDZV: Inakzeptabler Umgang mit Presse bei Lübcke-Verfahren
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Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat den Umgang des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt mit Medienvertretern scharf kritisiert. Anlass sind die Zugangsbedingungen für den Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Den Zugang zu den wenigen Plätzen im Gerichtssaal hat das OLG auf die Straße ausgelagert: Nur wer bereit ist, über Nacht, teils bei Kälte und Regen und bis zu 13 Stunden lang ohne Überdachung draußen vor dem Gebäude Schlange zu stehen, hat die Chance, einen der 19 Presse-Plätze im Saal zu ergattern. Laptops dürfen dort nicht benutzt werden, ein Arbeitsraum wurde erst nach Protesten zur Verfügung gestellt.
Von den rund 200 akkreditierten Journalistinnen und Journalisten können wegen der Corona-bedingten Abstandsregelungen nicht einmal 10 Prozent direkt im Gerichtssaal an der Verhandlung teilnehmen. Die große Mehrheit muss sich mit einer reinen Tonübertragung in einem weit abgelegenen Raum zufriedengeben und kann dem Prozessverlauf so nicht immer zuverlässig folgen.
"Das OLG Frankfurt muss für die Pressevertreter faire und professionelle Arbeitsbedingungen schaffen", forderte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. "Nur so kann die Presse ihr Grundrecht wahrnehmen und ihrer wichtigen Funktion nachkommen, der Öffentlichkeit die Gerichtsverhandlung und das Urteil zu vermitteln." Von einem großen öffentlichen Interesse an dem Prozess hätte das Gericht schon im Vorfeld ausgehen müssen. "Umso unverständlicher erscheint die unwürdige Behandlung der Journalistinnen und Journalisten zu Prozessbeginn."
Der BDZV appellierte an das OLG Frankfurt, ab dem nächsten Prozesstag am 30. Juni akzeptable Lösungen für die Presse zu finden.
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Datum: 24.06.2020 - 12:00 Uhr
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