Zoll prüft bundesweit 500 landwirtschaftliche Betriebe In 1.000 Fällen Hinweise auf Verstöße
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Seit dem 1. Januar 2020 gilt für die Beschäftigten in der Landwirtschaft der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro.
Nach ersten Auswertungen wurden bereits elf Strafverfahren, hauptsächlich wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, des illegalen Aufenthalts und der Urkundenfälschung eingeleitet. Zudem wurden bisher sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die überwiegend Verstöße nach dem Mindestlohngesetz betreffen.
In 1.011 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich, weil sich Hinweise insbesondere auf Verstöße nach dem Mindestlohngesetz, sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, Leistungsmissbrauch und illegale Ausländerbeschäftigung ergeben haben.
Die FKS arbeitet im Rahmen ihrer Prüftätigkeit vor Ort eng mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Arbeitsschutzverwaltung wird weiter verstärkt, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen.
Die regionalen Ergebnisse können bei den Hauptzollämtern erfragt werden.
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Datum: 29.06.2020 - 12:48 Uhr
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