BvD begrüßt Beirat zum Beschäftigtendatenschutz im BMAS
ID: 1828080
Berufsverband weist auf Themengebiete mit besonderem Handlungsbedarf hin
Für die praktische Arbeit der Datenschutzbeauftragten sind noch weitere Aspekte von Bedeutung. So bedarf es einer Klärung des Umfangs der auf Basis des Arbeitsvertrags zulässigen Verarbeitungstätigkeiten sowie eine Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen. Bei internationalen Konzernen mit Hauptsitz außerhalb der EU ist zudem die grenzüberschreitende Übermittlung von Beschäftigungsdaten innerhalb des Konzerns regelungsbedürftig. Themen wie die Einführung einer digitalen Personalakte, berufliche Wiedereingliederungsprozesse, die Überwachung von Beschäftigten unter besonderen Umständen und Background-Checks zu Bewerbern.
?Es ist aus unserer Sicht durchaus sinnvoll, die Öffnungsklausel in der Datenschutzgrundverordnung zu nutzen, um mit nationalen Normen den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland transparenter und sicherer zu gestalten?, so BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing. ?Damit ist nicht nur den Beschäftigten geholfen. Denn je konkreter die Regelungen ausgestaltet sind, desto mehr Rechtssicherheit besteht auch für die verantwortlichen Unternehmen und die für sie tätigen Datenschutzbeauftragten.?
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fördert die beruflichen Interessen der Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben und setzt sich aktiv für die weitere Entwicklung und Akzeptanz des Berufes "Datenschutzbeauftragter" in Deutschland und Europa ein.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fördert die beruflichen Interessen der Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben und setzt sich aktiv für die weitere Entwicklung und Akzeptanz des Berufes "Datenschutzbeauftragter" in Deutschland und Europa ein.
Datum: 03.07.2020 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1828080
Anzahl Zeichen: 2608
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
New Media & Software
Diese Pressemitteilung wurde bisher 342 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BvD begrüßt Beirat zum Beschäftigtendatenschutz im BMAS"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).