DFV begrüßt verbesserten Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen / Bundestag hat Änderung des § 201a des Strafgesetzbuches beschlossen
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"Wir begrüßen den Bundestagsbeschluss. Gaffer und das Fertigen von Bildaufnahmen von Verstorbenen an Einsatzstellen behindern leider auch die Arbeit der Feuerwehr an Einsatzstellen", erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Zum Nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/177/1917795.pdf
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Datum: 03.07.2020 - 11:09 Uhr
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