Über die Aufhebung der Haushaltssperre bei den Eingliederungsleistungen kann nur der Haushaltsaussc

Über die Aufhebung der Haushaltssperre bei den Eingliederungsleistungen kann nur der Haushaltsausschuss entscheiden

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Über die Aufhebung der Haushaltssperre bei den Eingliederungsleistungen kann nur der Haushaltsausschuss entscheiden



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Entscheidung über die Entsperrung orientiert sich auch weiterhin an der Vorlage eines überzeugenden Konzeptes der Regierung

Anlässlich aktueller Pressemeldungen über eine angeblich erfolgte Entsperrung der Haushaltsmittel für Eingliederungsleistungen in Arbeit im Zusammenhang mit der Jobcenter-Reform, erklären die haushaltspolitischen Sprecher der CDU/CSU- sowie der FDP-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle MdB und Otto Fricke MdB:

Der Haushaltsausschuss hat am 5. März 2010 entschie
shy;den, dass die Haushaltssperre im Bereich der Eingliede
shy;rungsleistungen und Verwaltungskosten in Höhe von ins
shy;gesamt 900 Mio. Euro aufgehoben wird, sobald das Bun
shy;desarbeitsministerium für Arbeit und Soziales ein schlüssiges Konzept für eine effi
shy;zientere und zielgenauere Verwendung der Mittel vorgelegt hat. Damit hat die Koalition Mittel gesperrt, die über den tatsächlichen Bedarf in diesem Bereich des Jahres 2009 hinausgehen. Die Entscheidung über die Entsperrung orientiert sich auch weiterhin an der Vorlage eines überzeugenden Konzeptes der Regierung und nicht etwa an Verhandlungsergebnissen im Zuge der Jobcenter-Reform, wie von der SPD behaup
shy;tet. Rechtlich ist anderes auch gar nicht möglich.


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Datum: 24.03.2010 - 22:47 Uhr
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