Veraltetes EU-Gentechnikrecht hat Auswirkungen auf Raps / OVID befürchtet negative Auswirkungen durch geplanten französischen Alleingang bei der Einstufung konventioneller Züchtungsmethoden als GVO
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Bereits seit über 40 Jahren werden Kulturpflanzen mithilfe von Zufallsmutagenesen erfolgreich und sicher weiterentwickelt. Eine der bekanntesten Sorten ist "Clearfield-Raps". Dieser wird seit 1995 in Kanada, seit 2011 in Europa und seit 2012 auch in Deutschland angebaut und fiel bisher nicht unter die GVO-Regelung. "Mit dieser allein auf Frankreich bezogenen neuen Einordnung wären Anbau und Inverkehrbringen von seit Jahren bewährten Rapssorten dort praktisch unmöglich - mit gravierenden Auswirkungen auf den innereuropäischen Handel, die Rapsverarbeitung hierzulande und die gesamte Wertschöpfungskette", warnt OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld.
Deutschland importierte 2019 rund 1,4 Millionen Tonnen Raps aus Frankreich. Das entspricht einem Viertel der Gesamtimporte. Raps wird als Massengut gehandelt und transportiert. Die importierten Mengen kommen aus unterschiedlichen Regionen in den Herkunftsländern. Ein rechtssicheres Nachweisverfahren zur Bestimmung einer Sorte und der angewandten Züchtungsmethode gibt es für die zur Debatte stehenden Mutageneseverfahren nicht. "Für einen weiterhin funktionierenden freien Verkehr von landwirtschaftlichen Produkten muss das veraltete EU-Gentechnikrecht zügig an den Stand der Wissenschaft angepasst werden. Das französische Vorgehen bestätigt diese Notwendigkeit. Bewährte Züchtungsmethoden dürfen durch solche Alleingänge nicht plötzlich unter eine rigide Regulierung gestellt werden, trotz jahrelangem Anbau in der EU. Ein an der Wissenschaft ausgerichtetes, modernes europäisches Gentechnikrecht würde Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion nicht nur innovativer und wettbewerbsfähiger, sondern vor allem auch nachhaltiger machen und zur Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie beitragen," so Kleinschmit von Lengefeld abschließend.
Wie die Verbände-Allianz Grain Club appelliert auch OVID an die Bundesregierung, nationale Alleingänge bei der Bewertung von Pflanzenzüchtungsmethoden mit weitreichender gesamteuropäischer Auswirkung zu verhindern, um einen störungsfreien europäischen Binnenmarkt für Agrarrohstoffe und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
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Datum: 24.07.2020 - 10:13 Uhr
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