Schleswig-Holsteins Tourismusminister Buchholz kritisiert Verbot von Tagesausflügen als unverhältnismäßig
ID: 1836764
Dennoch warnte Buchholz die Besucher vor Unvernunft: "Wir brauchen die Abstandsregelungen weiter. Die Zahlen steigen wieder und deshalb müssen wir auch im Tourismus achtsam sein, aufpassen, dass nicht zu viele Menschen auf einem Pulk zusammenkommen."
Der FDP-Politiker appellierte an die "Vernunft der Menschen", denn "bei 1.129 km Strand ist man in Schleswig-Holstein in der Lage, auch wenn man aus Hamburg hierherkommt, sich ein Stückchen Strand zu suchen, an dem man nicht auf Tuchfühlung mit anderen gehen muss. Man muss also nicht unbedingt an heißen Wochenenden in die Hotspots reisen."
Die Ordnungsämter erhielten Unterstützung von der Landespolizei, um die Missachtung der Hygiene- und Abstandsregeln gegebenenfalls auch durchzusetzen. Der FDP-Politiker rät den Urlaubern, sich vorab mit einer Strand-App zu informieren, "wo eigentlich der Strand dicht ist, wo man sehen kann, am Samstagvormittag, hey, da ist rotes Licht, da sollte ich dann besser nicht hinfahren."
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
ARD-Mittagsmagazin
Tel.: 030 - 97993 - 55504
mima@rbb-online.de http://www.mittagsmagazin.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51580/4677856
OTS: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.08.2020 - 16:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1836764
Anzahl Zeichen: 1735
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin/Kiel
Kategorie:
Freizeitindustrie
Diese Pressemitteilung wurde bisher 536 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schleswig-Holsteins Tourismusminister Buchholz kritisiert Verbot von Tagesausflügen als unverhältnismäßig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).