Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung jetzt zügig vorlegen

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Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung jetzt zügig vorlegen



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Debatte um die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung

Anlässlich der heutigen Debatte um die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung erklären der Stellv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings MdB und der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der EVP im Europäischen Parlament Manfred Weber MdEP:

Es ist ein fataler Trugschluss zu glauben, Brüssel würde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich in Frage stellen. Es völlig unbestritten, dass die Vorratsdatenspeicherung ein notwendiges und geeignetes Mittel ist, um schwere Straftaten, Organisierte Kriminalität und Terrorismus zu verfolgen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht ohne jeden Zweifel festgestellt! Es hat lediglich höhere Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit vorgeschrieben. Daher kann jetzt das Gesetz unverzüglich entsprechend nachgebessert werden. Damit kommt Deutschland auch seinen Verpflichtungen zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie nach.

Es kann nicht hingenommen werden, völlig tatenlos zuzusehen, dass etwa widerliche Straftaten wie die in Internetblogs beschriebene Vergewaltigung eigener Kinder über die Auflösung der IP-Adresse nicht mehr verfolgt werden können. Manche Straftaten lassen sich nur und allein über den Zugriff auf die Verbindungsdaten der Telekommunikationsanbieter aufklären. Andere Wege, so auch der BKA Präsident Jörg Ziercke, stehen schlechthin nicht zur Verfügung. Daher muss diese Schutzlücke schnellstmöglich geschlossen werden. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass der Staat sie schützt und mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen schwere Straftaten wirksam vorgeht.


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Datum: 26.03.2010 - 16:47 Uhr
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