DEKV begrüßt Unterstützung für hebammengeleitete Kreißsäle in Nordrhein-Westfalen
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Ein Drittel der hebammengeleiteten Kreißsäle in NRW ist an evangelischen Krankenhäusern
"Wir begrüßen, dass Nordrhein-Westfalen bei den hebammengeleiteten Kreißsälen eine führende Rolle einnimmt. Es ist ein guter Tag für die Geburtshilfe und die natürliche Geburt, da NRW-Gesundheitsminister Laumann und die Universität Bonn wichtige Fragen zu diesem Konzept mit Hilfe einer wissenschaftlichen, randomisierten Studie beantworten", betont Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). "Von den neun Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen, die einen hebammengeleiteten Kreißsaal anbieten, sind drei - Florence Nightingale in Düsseldorf, Evangelisches Krankenhaus St. Johannisstift in Paderborn und Evangelisches Krankenhaus Oberhausen - in evangelischer Trägerschaft. Für einen guten Start ins Leben verbinden unsere Häuser mit diesem Konzept die Kompetenz der Hebammen für eine natürliche Geburt mit der Sicherheitsinfrastruktur einer Geburt im Krankenhaus", so Radbruch weiter.
Die 67 evangelischen Krankenhäuser mit Geburtshilfe versorgen knapp ein Fünftel der stationären Geburten in Deutschland. "Ein hebammengeleiteter Kreißsaal unterstreicht die Kompetenz der Hebammen, die in Deutschland künftig eine akademische Ausbildung absolvieren, und stellt ein Alleinstellungsmerkmal für das Krankenhaus dar. Unsere Erfahrung zeigt aber auch, dass dieses Modell nicht für jedes Krankenhaus die passende Lösung ist. Hier müssen regionale Aspekte mit einbezogen werden. Darüber hinaus muss der hebammengeleitete Kreißsaal den werdenden Eltern ausführlich erklärt werden: Das Wichtigste ist bei jeder Geburt die Sicherheit von Mutter und Kind. Daher prüft die Hebamme in Vorgesprächen während der Schwangerschaft gemeinsam mit der Schwangeren, ob diese Form der Geburt möglich ist. Kommt es trotz aller Vorsicht unter der Geburt zu einer Situation, die einen Arzt oder eine Ärztin erfordert, können Mediziner im selben Kreißsaal ohne Zeitverlust hinzugezogen werden. Dieses Angebot für werdende Eltern bedeutet für die Krankenhäuser einen besonderen organisatorischen und personellen Aufwand, der aus Sicht des DEKV in Form eines Zusatzentgelts über die DRG-Fallpauschale hinaus vergütet werden sollte", fordert Radbruch.
Die aktuelle DEKV-Landkarte Diakonische geburtshilfliche Versorgung finden Sie hier (https://dekv.de/wp-content/uploads/2020/08/20-08-24_DEKV_Landkarte-Geburts hilfe-Druck-v01.pdf) .
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Datum: 24.08.2020 - 16:05 Uhr
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