Abgasskandal: VW zu Schadensersatz verurteilt trotz Autokauf nach September 2015

Abgasskandal: VW zu Schadensersatz verurteilt trotz Autokauf nach September 2015

ID: 1839283
(ots) - Fahrzeughalter, die ihren Seat Diesel nach Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung zum VW-Abgasskandal am 22. September 2015 gekauft haben, haben trotzdem einen Anspruch auf Schadensersatz. So entschied das Landgericht Mönchengladbach in einem Urteil vom 14. August 2020. Der Seat-Käufer habe nicht wissen können, dass der betroffene VW-Motor EA 189 auch in einem Fahrzeug der Marke Seat eingesetzt wurde.

Der klagende Fahrzeughalter, der von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten wurde, hatte am 28. Oktober 2015 einen SEAT Exeo Reference (https://www.rueden.de/abgasskandal/seat/seat-rueckruf/exeo-2-0/) mit Dieselantrieb gekauft - gut einen Monat nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals. Der Gebrauchtwagen mit der Abgasnorm Euro 5 kostete 15.450 Euro. Nun erhält der Kläger 3.185,06 Euro nebst Zinsen von VW zurück. Zudem kann er das Dieselfahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung an den Hersteller zurückgeben. Das LG Mönchengladbach verurteilt die Volkswagen AG (https://www.rueden.de/abgasskandal/vw) damit zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Am 30. Juli 2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (https://www.rueden.de/bl og/abgasskandal/bgh-verkuendet-grundsatzurteile-im-abgasskandal/) , dass Käufer von VW-Dieselfahrzeugen keinen Schadensersatz erhalten, wenn sie ihr Fahrzeug nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 gekauft haben. Der Anspruch auf eine Entschädigung entfalle also bei Kauf in Kenntnis. Am 22. September 2015 veröffentlichte Volkswagen die Ad-hoc-Mitteilung mit der Information, dass sich im Dieselmotor EA 189 eine Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation befindet. Aufgrund der umfassenden Medienberichterstattung über den VW-Abgasskandal seien die Verbraucher über den manipulierten EA 189 aufgeklärt worden, so der BGH.

Das sieht das LG Mönchengladbach im vorliegenden Fall des Seat-Kunden etwas anders. Trotz der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung durch VW am 22. September 2015 hätte der Verbraucher nicht wissen können, welche Ausmaße und Konsequenzen der Abgasskandal hatte. Dem durchschnittlichen Verbraucher wäre die Motorbezeichnung EA 189 zu diesem Zeitpunkt unbekannt gewesen. Der klagende VW-Kunde habe kaum Rückschlüsse auf die Betroffenheit der Marke Seat (https://www.rueden.de/abgasskandal/seat/) ziehen können, so das LG Mönchengladbach.



Tatsächlich gehört die Marke Seat zum VW-Konzern. Dass in einige Seat-Modelle der Dieselmotor EA 189 verbaut ist, konnten Verbraucher nicht wissen. Das Urteil des BGH greift daher in diesem Fall nicht und der Seat-Fahrer erhält die Entschädigung.

Diese Argumentation kann auch auf weitere Modelle übertragen werden. Mittlerweile ist bekannt, dass der EA 189 auch in Fahrzeugen der Marken Seat, Skoda (https://www.rueden.de/abgasskandal/skoda) und Audi (https://www.rueden.de/abgasskandal/audi) verbaut ist. Die Halter dieser Fahrzeuge konnten das im Herbst 2015 jedoch noch nicht wissen. Wer ein Fahrzeug dieser Marken also nach Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung gekauft hat, hat dennoch eine Chance, seinen Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal (https://www.rueden.de/abgasskandal/) geltend zu machen.

Über VON RUEDEN:

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und vertritt mehr als 12.000 Fahrzeughalter gegen die deutschen Autohersteller. In einer kostenlosen Erstberatung (https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) können sich betroffene Verbraucher unverbindlich über Ihre Rechte im Abgasskandal informieren.

Pressekontakt:

VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
info@rueden.de
http://www.rueden.de
https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/140928/4688904
OTS: VON RUEDEN

Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Upgrade für den Supersportler Bundesweit suchen die Deutschen online immer häufiger nach E-Scootern - In Berlin führt die S-Bahn, in Hamburg Car2go
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.08.2020 - 16:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1839283
Anzahl Zeichen: 4160

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 655 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abgasskandal: VW zu Schadensersatz verurteilt trotz Autokauf nach September 2015"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

VON RUEDEN (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Europäischer Gerichtshof: Dieselfahrer können nach Softwareupdate Ansprüche geltend machen (FOTO) ...
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit der Zulässigkeit des Thermofensters beschäftigt, das in Dieselmodellen des Volkswagenkonzerns nach einem Softwareupdate zu finden ist. Die Richter in Luxemburg halten das Thermofenster für unionsrechtswidrig und damit für illegal. Daraus ergeben

Amtliches Schreiben: Kraftfahrt-Bundesamt vermutet unzulässige Abschalteinrichtung in Fiat-Motoren ...
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in einem amtlichen Schreiben erklärt, in zwei Diesel-Modellen des Herstellers Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen zu vermuten. Die Ergebnisse einer Abgas-Untersuchung des KBA lassen diesen Schluss zu. Das Landgericht Gießen hatte die Behörde in einem Fall,

Fiat-Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal: Landgericht bewertet Zeitschaltuhr im Dieselmotor als illegale Abschalteinrichtung ...
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat das insgesamt zweite Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal (https://www.rueden.de/abgasskandal/wohnmobile/) gefällt, bei dem es sich nicht um ein Versäumnisurteil handelt. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN konnte das verbraucherfreundliche Urteil für den Besitzer


Weitere Mitteilungen von VON RUEDEN


Upgrade für den Supersportler ...
Unverkennbar ein Elfer und zudem der schnellste, den es jemals gab: Der neue Porsche Turbo, besonders in der ?S?-Version, setzt einmal mehr Maßstäbe in allen Belangen. Für diesen Supersportler ein Fahrwerks-Upgrade zu entwickeln, war für die H&R Entwicklungsmannschaft eine echte Herausforder

KFZ Folierungen in Wangen ...
Das Auto - das Lieblingsstück des Menschen schlechthin. Fast jeder besitzt eins. Aber genau das ist manchmal das Problem. Wenn man sein Auto nur noch über das Kennzeichen auseinanderhalten kann. Doch was wenn das Auto etwas Neues und Außergewöhnliches haben soll? Es soll auffallen! Egal, ob a

KFZ Folierungen in Wangen ...
Das Auto - das Lieblingsstück des Menschen schlechthin. Fast jeder besitzt eins. Aber genau das ist manchmal das Problem. Wenn man sein Auto nur noch über das Kennzeichen auseinanderhalten kann. Doch was wenn das Auto etwas Neues und Außergewöhnliches haben soll? Es soll auffallen! Egal, ob a

Keyvany Continentale GT mit Sternenhimmel ...
Wer einen Bentley wie den Continental GT/GTC in der Topversion mit dem 635 PS starken 6,0-Liter-W12-Motor leisten kann, der hat es geschafft und ist in der High Class der Gesellschaft angekommen. Individualität und Exklusivität spielen hier eine große Rolle, so wollen sich viele Besitzer solche A


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z