SÜDWIND fordert: NRW-Landesregierung soll sich hinter ein starkes Lieferkettegesetz stellen
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Kinderarbeit auf Kakaoplantagen, verheerende Arbeits- und Lebensbedingungen im Rohstoffabbau, ungeschützter Umgang mit Chemikalien in Gerbereien, Vertreibung für Agrarprojekte: Ob Unternehmen gegen Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten vorgehen, ist bislang eine Frage des freiwilligen Engagements. Die Bundesregierung plant dies zu ändern und will mit einem Lieferkettengesetz Unternehmen in die Pflicht nehmen, Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte in ihren Auslandgeschäften zu übernehmen.
Über das Zustandekommen eines solchen Gesetzes und seine Inhalte wird aktuell kontrovers diskutiert. Morgen befasst sich der Landtag mit dem Thema: Der Ausschuss für Europa und Internationales berät über einen Antrag der NRW-SPD, der fordert, dass sich die Landeregierung gegenüber der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz stark machen solle.
"Aktuell blockiert das Bundeswirtschaftsministerium den Prozess zu einem Lieferkettengesetz und versucht, all jene Inhalte zu torpedieren, die dem Gesetz Wirksamkeit verleihen würden. Eine klare Stellungnahme der Landesregierung NRW für ein Lieferkettengesetz wäre ein wichtiges Signal in der laufenden Debatte", kommentiert Eva-Maria Reinwald, Fachpromotorin für Globale Wirtschaft und Menschenrechte bim SÜDWIND-Institut in Bonn.
Reinwald hatte den Antrag der SPD-Fraktion im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahrens kommentiert. Darin weist sie auch darauf hin, dass viele Unternehmen zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen ein Lieferkettengesetz befürworten. Unter den inzwischen 65 Unterzeichnern eines Unternehmensstatements finden sich auch Unternehmen aus NRW, z.B. der Kosmetikhersteller Dr. Bronner`s und der Lebensmittelhändler Rewe.
Als Teil der Initiative Lieferkettengesetz, einem Bündnis von über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen, setzt sich SÜDWIND für eine starke und wirksame Regelung ein.
"Betroffene, die z.B. Angehörige bei einem Fabrikbrand verloren haben, müssen die Möglichkeit haben, gegen ein Unternehmen zu klagen, wenn ein Schaden durch angemessene Vorsorgemaßnahmen hätte vermieden werden können. Ein Lieferkettengesetz ohne Sanktionen wird nicht die nötigen Veränderungen bringen," so Reinwald.
Weitere Informationen:
Zum Antrag der NRW-SPD: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8102.pdf
Zur Stellungnahme von SÜDWIND: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-2834.pdf
Pressekontakt:
Nathalie Grychtol, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.:0228-763698-14
grychtol@suedwind-institut.de
Eva-Maria Reinwald
Tel.: 0228-763698-21
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Datum: 03.09.2020 - 10:00 Uhr
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