RA Horrion: Begriff"Kredit"i. S. v§ 290 I Nr. 2 InsO - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Erschlichene Ratenzahlung und Stundung gefährden Restschuldbefreiung, § 290 I Nr. 2 InsO - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Ein Schuldner erlangt auch dann einen Kredit, wenn er eine Ratenzahlung oder eine Stundung erreicht. Macht er hierbei falsche Angaben über seine aktuelle oder erwartete Liquidität, Iiegt ein Grund zur Versagung oder Restschuldbefreiung i.S. v. § 290 I Nr. 2 InsO vor. (AG Göttingen, Beschluss vom 05.01.2010, 74 IN 374/07).
Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden:
Am 23.11.2007 wurde über das Vermögens der Schuldnerin Insolvenz eröffnet. Antrag auf Restschuldbefreiung war gestellt. Am 14.03.2007 hatte die Schuldnerin mit einer Gläubigerin einen Vergleich über EUR 10.466,43 bei Zahlung in drei Raten geschlossen. Die Gläubigerin erhielt kein Geld. Sie beantragte Versagung der Restschuldbefreiung.
Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden:
Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung ist gemäß § 290 I Nr. 2 InsO gegeben. Danach ist die Restschuldbefreiung auf Antrag zu versagen, wenn der Schuldner innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Insolvenzantrag vorsätzlich unrichtige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erlangen. Kredit in diesem Sinne ist nicht nur der Erhalt von Geld, sondern auch der Aufschub einer Zahlungsverpflichtung durch Stundung oder Ratenzahlung.
Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden:
"§ 290 I Nr. 2 InsO ist insoweit eine für den Schuldner gefährliche Vorschrift, weil in der Krise Stundung und Ratenzahlung typische Rettungsinstrumente sind. Für Gläubiger besteht oftmals die Chance, die Versagung der Restschuldbefreiung mit Erfolg zu beantragen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion, Dresden
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de
Datum: 29.03.2010 - 19:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 184533
Anzahl Zeichen: 1842
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Horrion
Stadt:
Dresden
Telefon: 0351-803 09 40
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 402 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"RA Horrion: Begriff"Kredit"i. S. v§ 290 I Nr. 2 InsO - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwalt Ulrich Horrion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Rechtsgrundsatz Rechtsanwalt Dresden: Wenn der Kunde des Anlageberaters den ihm überreichen Prospekt (mit Risikohinweisen) nicht liest, sondern sich allein auf die Erklärungen des Anlageberaters verlässt, liegt darin keine grob fahrlässige Unkenntnis des Kunden (BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az.:
RA-Horrion: Neues (altes)"Fiskusvorrecht"in Insolvenz geplant - Insolvenzrecht Dresden - Insolvenzrecht Chemnitz. ...
Aktuelle Gesetzeslage Insolvenzrecht Dresden - Insolvenzrecht Chemnitz Am 01.01.1999 ist die Insolvenzordnung in Kraft getreten. Eine der wesentlichen Neuen¬gen ist es, dass die in der alten Konkursordnung enthaltenen Vorrechte für Fiskus, Sozialversicherung und Arbeitnehmer abgeschafft wurden. A
RA-Horrion: Versagung der Restschuldbefreiung nach§ 290 1 Nr. 5 InsO bei Verletzung der Mitwir¬kungspflicht durch Schuldner - Insolvenzrecht Chemnitz ...
Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Chemnitz-Rechtsanwalt Chemnitz Wenn der Schuldner im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht Umstände verschweigt, die zu einer Insolvenzanfechtung führen können, stellt dies einen Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 1 Nr. 5 InsO dar (BGH, Beschluss
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Ulrich Horrion
RA Horrion:"Führerscheintourismus"noch möglich - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden. ...
Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden: Deutsche Fahrerlaubnisbehörde darf dem Inhaber eines EU-Führerscheins das Fahren im Bundesgebiet untersagen, wenn der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz bei Erteilung des EU-Führerscheins nicht im Mitgliedsstaat hatte (BverwG, Entscheidung vom 25.02.2010,
RA Horrion: Aufteilung einer Abfindung spart Steuern - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden. ...
Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden: Die Parteien des Arbeitsvertrages sind berechtigt, die Fälligkeit einer Abfindung so zu gestalten, dass der steuerliche Zufluss in mehrere Kalenderjahre fällt (BFH, Urteil vom 11.11.2009, Az. IX R 1/09). Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden: Dem Arbeitnehmer st
Koch-Mehrin: Kroatien ist auf gutem Weg und eine Bereicherung für die EU ...
Brüssel. DR. SILVANA KOCH-MEHRIN, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament, hat die Bemühungen Kroatiens zur Erfüllung der Bedingungen für den Beitritt zur Europäischen Union gewürdigt. Anlässlich der 11. Sitzung des Gemeinsamen Parlam
SISANI: WESTERWELLES Darstellung bleibt nach wie vor korrekt ...
. Der stellvertretende FDP-Sprecher ADIB SISANI erklärt zu einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (heutige Ausgabe): "Die Darstellung des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle, dass wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, im Schnitt 109 Euro weniger im Monat bekommt, a




