Kommunale Arbeitgeber: Nicht alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch Pandemie belastet
ID: 1845844
"Natürlich ist Besonderes geleistet worden, und das bestreiten wir auch nicht. Nur: Wir haben 2,4 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und es ist nicht so, dass jeder dieser 2,4 Millionen Beschäftigten etwas Besonderes leisten musste", sagte Niklas Benrath, VKA-Hauptgeschäftsführer, am Dienstag.
Viele kommunale Einrichtungen seien über einen längeren Zeitraum geschlossen gewesen, darunter Kindergärten sowie Theater und Museen, sagte Benrath weiter. Da nicht alle Beschäftigten durch die Pandemie belastet gewesen seien, halte er Streiks "zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht".
Auf die Frage, ob der Verdienst besonders belasteter Beschäftigter von den Arbeitgebern gewürdigt werde, antwortete Benrath, dass dieser Punkt Teil der laufenden Verhandlungen sei. Der VKA-Hauptgeschäftsführer zeigte sich optimistisch, bei den bevorstehenden Gesprächen zu einem Ergebnis zu kommen.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
ARD-Mittagsmagazin
Tel.: 030 - 97993 - 55504
mailto:mima@rbb-online.de
http://www.mittagsmagazin.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51580/4714164
OTS: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.09.2020 - 17:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1845844
Anzahl Zeichen: 1598
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Kommune
Diese Pressemitteilung wurde bisher 2197 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kommunale Arbeitgeber: Nicht alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch Pandemie belastet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).