Handreichung: BÄK gibt wichtige Hinweise für Organisation von Videosprechstunden
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Die Handreichung der Bundesärztekammer ist in acht Themenblöcke unterteilt, die einen kompakten und verständlichen Überblick über organisatorische, technische und rechtliche Aspekte der Fernbehandlung geben. Weiterführende Informationen, etwa zum Ablauf der Videosprechstunde, zu den technischen Voraussetzungen oder zur Vergütung, sind in dem Papier ebenfalls enthalten. Sie können mit Hilfe von eingebetteten QR-Codes aufgerufen werden.
Mischo betonte, dass die Bundesärztekammer mit dieser Handreichung auch über die Corona-Krise hinaus einen Beitrag dazu leisten wolle, telemedizinische Angebote als Ergänzung zum Arztbesuch zu fördern. Der direkte und persönliche Arzt-Patienten-Kontakt werde der Regelfall bleiben, ist er überzeugt. Als zusätzliche Option biete sich die Videosprechstunde aber bei bestimmten Erkrankungen und Therapieformen an.
Schon vor der Corona-Pandemie habe es von Seiten der Patienten Interesse an diesen Leistungen gegeben. Mittlerweile habe sich die Zahl der Patienten, die Videosprechstunden bereits nutzen oder sich dies vorstellen können, deutlich erhöht. "Mit unserer Handreichung wollen wir Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen, der Nachfrage ihrer Patienten nach Videosprechstunden zu entsprechen."
Die "Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden in der Praxis" steht unter www.baek.de/handreichung-videosprechstunde zum Download bereit.
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Datum: 25.09.2020 - 10:54 Uhr
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