Tauglichkeit von Internetsperren wird ergebnisoffen geprüft
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Tauglichkeit von Internetsperren wird ergebnisoffen geprüft
Übernahme des Richtlinienentwurfs nach Evaluierung durchaus denkbar
In der aktuellen Diskussion um den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission wird der Eindruck erweckt, die Bundesrepublik Deutschland hätte sich grundsätzlich gegen Internetsperren als Mittel gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet entschieden. Der guten Ordnung halber sei noch einmal auf den Text des Koalitionsvertrags hingewiesen, der klarstellt, dass wir zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetze nicht sperren werden, sondern versuchen, auf die Löschung solcher Seiten hinzuwirken. Nach einem Jahr soll die Wirksamkeit dieser Maßnahmen evaluiert und eine ergebnisoffene Bewertung vorgenommen werden. In einem guten halben Jahr wird also zu klären sein, ob der einseitige Verzicht auf Internetsperren und der ausschließliche Verlass auf Löschungsversuche ein taugliches Mittel ist, um der Kinderpornographie im Internet entgegenzutreten. Es ist durchaus denkbar, dass am Ende der Evaluierung Deutschland die Position des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission übernimmt, der die Möglichkeit eines Nebeneinanders von Löschen und Sperren vorsieht, so wie es andere europäische Staaten bereits erfolgreich praktizieren.
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Datum: 30.03.2010 - 16:47 Uhr
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