Thomas Filor: Mietminderung wegen eines defekten Fahrstuhls

Thomas Filor: Mietminderung wegen eines defekten Fahrstuhls

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Vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte wurde ein Fall verhandelt, in dem eine Mieterin ihre Miete minderte, weil der Fahrstuhl defekt war. Thomas Filor erklärt die Urteilsverkündung.



(firmenpresse) - Magdeburg, 15.10.2020. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit einem Fall, der vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte verhandelt wurde. „Dabei handelte es sich um die Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die ihre Miete mindern wollte aufgrund eines defekten Fahrstuhls. Die Mieterin forderte von der Hausverwaltung eine umgehende Instandsetzung. Die Vermieterin reagierte und betonte, der Fahrstuhl würde im Zuge der nächsten Modernisierung ohnehin ausgetauscht werden“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.

Des Weiteren war der Fahrstuhl bereits seit einer längeren Zeit defekt, sodass die Mieterin täglich in den dritten Stock laufen musste. Ab August 2019 entschied sich die Mieterin, zehn Prozent weniger Miete zu bezahlen, weil sie es leid war, täglich den Fußweg auf sich zu nehmen. „Die Vermieterin war hingegen nicht einverstanden mit der Mietminderung, stellte der Mieterin aber auch keine baldige Reparatur oder Instandsetzung in Aussicht, sodass der Fall vor Gericht landete“, so Thomas Filor weiter.

Vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte hatte die Mieterin zwei Vorteile: Die Richter befanden es als rechtens, die Bruttomiete um zehn Prozent zu mindern. Die Begründung lag darin, dass die Frau im dritten Stock wohnt und der Ausfall des Fahrstuhls die Gebrauchstauglichkeit sowie den Wohnkomfort der Mietsache beeinträchtige. Demnach stelle der defekte Fahrstuhl stelle einen Mangel dar, um den sich die Vermieterin schnellstmöglich zu kümmern habe. „Da der Fahrstuhl zum vertragsgemäßen Gebrauch gehöre, müsse dieser ohne Unterbrechungen in Betrieb gehalten werden. Zwar argumentierte die Vermieterin auch vor Gericht, dass Modernisierungsmaßnahmen geplant seien, allerdings verlor sie den Fall, da die Fahrtüchtigkeit des Fahrstuhls nicht von einer eventuellen und vor allem zeitlich ungewissen Modernisierungsmaßnahme abhängig gemacht werden kann“, kommentiert Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend das Urteil (Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 11.06.2020 - 10 C 104/19).


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.



PresseKontakt / Agentur:

Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: presse(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de



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Datum: 15.10.2020 - 13:42 Uhr
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