BVR mit Blick auf Corona-Maßnahmen: Bundesregierung muss betroffenen Mittelstand unterstützen / EZB sollte Freibeträge beim Negativzins erhöhen
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Bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie sei aktuell die Stärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen besonders wichtig. Als Folge der Coronapandemie seien die Eigenkapitalquoten vieler Unternehmen deutlich zurückgegangen. Eine weitere Verbesserung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten könnte die Eigenkapitalausstattung spürbar stärken. Hierzu solle das Volumen an berücksichtigungsfähigen Verlusten nicht begrenzt und der Rücktrag mindestens von einem auf drei Jahre verlängert werden. "Unterstützende Maßnahmen für eine höhere Investitionsbereitschaft können über die Bewältigung der Coronapandemie hinaus auch langfristig das Wachstum stärken. Die Bundesregierung sollte daher die bislang auf 2020 und 2021 befristete degressive Abschreibung für angeschaffte Investitionsgüter um mehrere Jahre verlängern", so Kolak.
Um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, seien nicht nur eigenkapitalstärkende Maßnahmen der Wirtschaftspolitik notwendig, sondern auch eine weiterhin hohe Kreditvergabefähigkeit der Kreditinstitute. Daher dürften die Belastungen der Kreditinstitute durch den negativen Einlagenzins der EZB nicht weiter zunehmen. Aufgrund der verstärkten Anleihekäufe der EZB steigen die Zentralbankguthaben von Banken und Sparkassen. Auf diese Guthaben erhebt die EZB nach Abzug des Freibetrages einen Zins in Höhe von minus 0,5 Prozent. Im Zuge der Coronapandemie seien die Guthaben der Kreditinstitute im Eurosystem bereits um rund 1,4 Billionen Euro auf 3,3 Billionen Euro gestiegen.
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Datum: 28.10.2020 - 14:18 Uhr
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