Deutsche Umwelthilfe und Stadt Mainz schließen Vergleich für Saubere Luft
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- Einhaltung des Jahresmittelgrenzwertes für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid wird über Tempo 30 in der gesamten Innenstadt, Busspur und Verkehrsmengenreduzierungen sichergestellt - An der Rheinachse werden zusätzliche Stickstoffdioxid-Messungen vorgenommen - Seit zehn Jahren geltender Grenzwert kann nun endlich sicher eingehalten werden
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat heute über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für Saubere Luft in Mainz verhandelt (Az. 8 E 11825/19. OVG). Ergebnis der Verhandlung ist ein Vergleich zwischen DUH und der für die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte zuständigen Stadt Mainz. Darin verpflichtet sich die Stadt, die laut Modellierungen existierenden Grenzwertüberschreitungen für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) im südlichen Teil der Rheinachse insbesondere durch Reduzierung der Verkehrsmenge im kommenden Jahr zu verhindern.
Zur Überwachung der Luftqualität wird noch in diesem Jahr ein weiterer Messstandort eingerichtet. Sollte sich zur Jahresmitte 2021 eine erneute Überschreitung des seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwertes abzeichnen, muss die Stadt zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Konzentration des Schadstoffes im Jahresmittel verlässlich unterhalb der vorgeschriebenen 40 µg/m³ zu halten. In dem im September 2020 wegen der Klage der DUH verabschiedeten Luftreinhalteplan hatte die Stadt bereits umfangreiche Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 sowie eine Busspur auf der Rheinallee vorgesehen.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die heute getroffene Vereinbarung wird sicherstellen, dass spätestens im kommenden Jahr endlich der seit zehn Jahren geltende Grenzwert für das Dieselabgasgift NO2 im gesamten Stadtgebiet eingehalten wird. Das war und ist das Ziel unserer jahrelangen juristischen Auseinandersetzung mit der Stadt. Saubere Atemluft ist gerade in Zeiten einer Pandemie, wie wir sie jetzt erleben, wichtiger denn je. Bedauerlich ist nur, dass wir die Stadt und ihre verantwortlichen Vertreter jahrelang mit juristischen Mitteln drängen mussten, anstatt dass sie aus eigenem Engagement ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger nachkommen."
Nachdem die DUH in Mainz bereits seit dem Jahr 2012 auf Einhaltung des NO2-Grenzwertes klagt, hat man dort auf Druck der DUH Tempo 30 in der gesamten Innenstadt, eine Umweltspur und zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr auf den Weg gebracht. Auch die von der DUH seit Jahren geforderte Nachrüstung der gesamten Mainzer Busflotte mit funktionierenden Abgasreinigungssystemen wurde endlich umgesetzt, um Fahrverbote für besonders schmutzige Dieselfahrzeuge verhindern zu können. Mit den heute beschlossenen Maßnahmen wird noch eine Reduzierung der Verkehrsmenge auf der Rheinachse festgeschrieben, die zur flächendeckenden Grenzwerteinhaltung in Mainz bisher gefehlt hat. Zwei der Pförtnerampeln sind bereits seit Kurzem im Betrieb. Eine dritte soll zum Jahreswechsel ihren Betrieb aufnehmen, eine vierte dann spätestens Mitte 2021.
Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: "Was lange währt, wird doch noch gut. Mainz reiht sich damit endlich in die Liste der Städte in Deutschland ein, die ein belastbares Konzept zur sicheren Grenzwerteinhaltung vorweisen können. Das ist erfreulich."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
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Datum: 28.10.2020 - 16:43 Uhr
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