Bau- und Abbruchwirtschaft appelliert an Bundesrat: Bei Mantelverordnung die Chance ergreifen, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz zu stärken
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Im Vorfeld der Beratungen bekräftigen der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Deutsche Abbruchverband (DA) ihre Ablehnung der Empfehlungen des Umweltausschusses des Bundesrats zu den Neufassungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die als EBV 2.0 und EBV 3.0 bekannt geworden sind. Die darin vorgesehenen Regelungen sind einseitig auf die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes fokussiert und verhindern so das Baustoffrecycling. Darüber hinaus warten die Verbände erhebliche praktische und rechtliche Probleme sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die betroffene Wirtschaft.
"Der Rechtsrahmen muss die Belange der Kreislaufwirtschaft, des Ressourcen- und des Umweltschutzes in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigen. Ziel muss sein, für mehr Nachhaltigkeit im Bausektor zu sorgen, anstatt mit einseitig ausgerichteten Vorschriften das System der Kreislaufwirtschaft zu unterlaufen", erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.
Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des HDB, ergänzte: "Die Mantelverordnung muss auf ökonomische wie ökologische Machbarkeit gleichermaßen ausgerichtet sein. Wir brauchen auf der Baustelle praxistaugliche Regelungen. Diesem Anspruch wird der jetzige Entwurf der Mantelverordnung nicht gerecht. Das wird zu mehr Deponierung führen und das Bauen unnötig verteuern."
"Wir brauchen keine rigiden Beschränkungen zum Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen, sondern müssen im Gegenteil deren Akzeptanz erhöhen. Die Mantelverordnung sollte dazu beitragen, die Verwertungsquote am Bau auf dem hohen Niveau der Vergangenheit zu stabilisieren", fügte Andreas Pocha, Geschäftsführer des DA, abschließend an.
Die drei Verbände sind sich einig, dass in diesem Sinne gemeinsame Beschlussempfehlungen von Wirtschafts-, Verkehr- und Wohnungsbauausschuss die Zustimmung des Bundesrates verdienen. Diese sehen unter anderem vor, die Regelungen zum Ende der Abfalleigenschaft konsequent auf alle Ersatzbaustoffe der EBV auszuweiten und ein einheitliches Analyseverfahren einzuführen.
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Datum: 03.11.2020 - 11:00 Uhr
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