Historiker bezweifelt Wert juristischer Missbrauchs-Studien
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Im Erzbistum Köln hat Kardinal Rainer Woelki die dortige Studie einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei zum Umgang der Bistumsleitung mit sexuellem Missbrauch wegen angeblicher methodischer Mängel unter Verschluss genommen und den Kölner Strafrechtler Björn Gercke mit einem neuen Gutachten beauftragt.
Zu der umstrittenen Frage nach Aussagen über - noch lebende - Verantwortungsträger verwies Großbölting auf "längst etablierte Standards", wie sie zum Beispiel im Stasi-Unterlagengesetz vorlägen. Auch hier sei es um ein doppeltes Interesse gegangen: die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren und dem Aufklärungsinteresse nachzukommen. Er kündigte an, Verantwortlichkeiten von "relativen Personen der Zeitgeschichte" - Bischöfe, Generalvikare, Personalchefs - in seinem Gutachten klar zu benennen, gegebenenfalls verbunden mit eigenen Einlassungen der Betreffenden.
Seine Untersuchungen ließen erste Charakteristika zum Vorgehen der Bistumsleitung erkennen. Die "bischöfliche Fürsorge" habe sich "lange Zeit immer zuerst auf den Täter" gerichtet. "Dabei geht es darum, die priesterliche Existenz des Mitbruders zu erhalten. Dahinter steckt die Vorstellung vom besonderen Wert des geweihten Priesters. Diesen Status des Einzelnen gilt es aufrechtzuerhalten, weil daran zugleich die Sakralität des Systems hängt. Das war lange Zeit die Denke der Bistumsleitung. Und ich vermute schwer, was wir für Münster feststellen, wird in Köln nicht anders gewesen sein", so Großbölting.
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Datum: 03.11.2020 - 17:27 Uhr
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