Bestmögliches Hören: Anspruch auf aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörsystemen

Bestmögliches Hören: Anspruch auf aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörsystemen

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(ots) - Gesetzlich Versicherte haben im Fall einer Schwerhörigkeit den Anspruch auf eine für sie zuzahlungsfreie Versorgung. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro an.

Mehrkosten auf individuellen Wunsch für ein Mehr an Komfort, Ästhetik und Bequemlichkeit

Moderne Hörsysteme bieten viele Zusatzfunktionen. So lassen sich Hörsysteme beispielsweise mit dem Smartphone steuern, per Bluetooth mit dem Fernseher verbinden oder bieten eine - besonders für Sportler interessante - Windgeräuschunterdrückung. Die Liste der Möglichkeiten ist lang - über die vielfältigen Zusatzfunktionen informiert der Hörakustiker vor Ort. Solche zusätzlichen und über den optimalen Ausgleich des Hörverlusts hinausgehenden Optionen werden von der Versichertengemeinschaft nicht finanziert. Wünscht der Kunde diese, fallen private Mehrkosten an.

Die größte und vor allem repräsentative Versichertenbefragung der gesetzlichen Krankenversicherungen mit über 3.000 Hörsystemträgern in Deutschland hat belegt, dass die Versicherten außerordentlich zufrieden mit ihrer Hörsystemversorgung sind. Und das unabhängig davon, ob sie sich für ein Hörsystem mit oder ohne private Zuzahlung entschieden haben. Fast 90 Prozent der Befragten gaben an, dass sie über die Möglichkeit einer aufzahlungsfreien Versorgung informiert wurden. Dabei haben 30 Prozent derjenigen, die sich für eine private Zuzahlung entschieden haben, weniger als 250 Euro je Ohr privat zugezahlt. Wenn das über den gesamten Versorgungszeitraum von sechs Jahren betrachtet wird, bedeutet das Kosten von weniger als 40 Euro pro Jahr, umgerechnet 3,50 Euro pro Monat. Und über 80 Prozent derjenigen die privat zugezahlt haben, empfanden die Entscheidung für eine private Zuzahlung auch nach längerer Zeit als richtig. Die Kundenzufriedenheit belegt, wie gut die Beratung der Hörakustiker hinsichtlich der individuellen Bedürfnisse der Kunden ist.

Die Freiheit der Versicherten sich entscheiden zu können, ob sie für zusätzlichen Komfort, nützliche Funktionen oder eine bevorzugte Ästhetik eine freiwillige Zuzahlung leisten möchten, ist ein klarer Gewinn an individuellen Wahlmöglichkeiten. Insbesondere im internationalen Vergleich fällt auf, dass die Versicherten in Deutschland von den Wahlmöglichkeiten profitieren, ohne dafür unverhältnismäßig belastet zu werden. In der Schweiz beispielsweise beträgt die durchschnittliche Zuzahlung 1.700 Euro je Ohr. Von solchen Kosten ist man in Deutschland in der Regel weit entfernt.



Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk

In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit. Schwerhörigkeit zählt zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit über 6.700 Hörakustiker-Betrieben und ca. 15.000 Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk bereits ca. 3,7 Millionen Menschen in Deutschland mit modernsten Hörsystemen. Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR vertritt die Interessen der Hörakustiker in Deutschland.

Die Versorgungsqualität im Bereich von Hörsystemen ist in Deutschland sehr gut, das bestätigt die größte jemals von gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) durchgeführte Versichertenbefragung zur Hörsystemversorgung in Deutschland. Rund 90 Prozent der Versicherten waren "sehr zufrieden" oder "zufrieden" mit der individuellen Versorgungssituation. Und das unabhängig davon, ob der Versicherte eine mehrkostenfreie Versorgung gewählt oder eine private Zuzahlung geleistet hat.

Neben der Erstversorgung des Kunden ist der Hörakustiker auch für die begleitende Feinanpassung mit wiederholten Überprüfungen und Nachstellungen der Hörsystemfunktionen u.v.m. zuständig. Er berät zu Gehörschutz, Tinnitus und allem rund ums Hören.

Pressekontakt:

Michael Skwarciak, M.A. (biha), mailto:skwarciak@biha.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/70547/4758573
OTS: Bundesinnung der Hörakustiker KdöR

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Datum: 10.11.2020 - 12:31 Uhr
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