Daimler kassiert im Mercedes-Abgasskandal bittere Pleite vor dem OLG Köln

Daimler kassiert im Mercedes-Abgasskandal bittere Pleite vor dem OLG Köln

ID: 1860775

Unzulässige Abschalteinrichtung beim Mercedes 250 D Marco Polo – Zweites Oberlandesgericht verurteilt Daimler



(firmenpresse) - München, 17.11.2020. Die Daimler AG muss im Abgasskandal Schadenersatz leisten. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 5. November 2020 entschieden (Az.: 7 U 35/20). Daimler habe bei einem Mercedes 250 D des Typs „Marco Polo“ eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, entschied das OLG Köln.

Nachdem das OLG Naumburg Daimler bereits im September verurteilt hatte, musste der Autobauer nun innerhalb weniger Wochen die zweite bittere Niederlage im Abgasskandal vor einem Oberlandesgericht schlucken. „Der Wind in der Rechtsprechung im Mercedes-Abgasskandal hat sich eindeutig gedreht. Die beiden Urteile der Oberlandesgerichte Naumburg und Köln dürften richtungweisend sein. Geschädigte Mercedes-Kunden haben immer bessere Chancen auf Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.

Ging es in dem Fall vor dem OLG Naumburg noch um die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung bei einem Mercedes GLK 220 CDI, die das Gericht als unzulässige Abschalteinrichtung wertete, ging es vor dem OLG Köln um unzulässige Abschalteinrichtungen bei einem Mercedes 250 D Marco Polo. Der Kläger hatte das Wohnmobil 2017 gekauft. In dem Camper ist der Dieselmotor OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt 2018 den Rückruf für das Modell verpflichtend angeordnet hatte, machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. Neben einem Thermofenster bei der Abgasreinigung käme in dem Fahrzeug ein ganzes Paket von Abschalteinrichtungen, u.a. eine Aufwärmstratege mit Erkennung des Prüfstands, zwei Betriebsmodi in der Motorsteuerung oder die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, zum Einsatz. Zusammen würden die Funktionen dafür sorgen, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfzyklus zwar eingehalten, im realen Straßenverkehr aber verfehlt werden. Im Zusammenspiel handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.



Daimler konnte den Vorwurf nicht widerlegen. Der Autobauer legte nur lückenhafte und zu großen Teilen auch noch geschwärzte Bescheide des KBA vor. Damit konnte Daimler nicht darlegen, warum die bemängelten Funktionen zulässig sein sollten, so das OLG Köln.

Der Kläger habe hingegen hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert. Dafür spreche schon der Rückruf des Fahrzeugs durch das KBA, führte das OLG Köln weiter aus. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger bewusst getäuscht worden. Bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung hätte er das Fahrzeug nicht erworben. Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, der daher rückabzuwickeln sei, entschied das OLG Köln. Daimler muss das Wohnmobil zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

„Daimler legt die Karten weiter nicht auf den Tisch und bleibt den Nachweis schuldig, warum die bemängelten Abschalteinrichtungen zulässig sein sollen. Es deutet einiges darauf hin, dass Daimler nicht in der Lage ist, diesen Nachweis zu erbringen. Damit steigen die Chancen auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Braun.

Dies gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig seien.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/

Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Corona-Politik darf Parlamente nicht außen vor lassen Eclisse Schiebetüren und Glasschiebetüren für den Innenbereich machen Wohnräume zu nachhaltigen Erlebnisräumen!
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 17.11.2020 - 16:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1860775
Anzahl Zeichen: 4023

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.11.2020

Diese Pressemitteilung wurde bisher 716 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Daimler kassiert im Mercedes-Abgasskandal bittere Pleite vor dem OLG Köln"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH-Urteil gegen Facebook nach Datendiebstahl ...
Nach über drei Jahren Facebook Datenskandal scheint nun das letzte Wort gesprochen: Facebook hat für den Datenschutzverstoß zu haften und betroffenen Verbrauchern Schadensersatz zu leisten. Der Bundesgerichtshof hat in einem noch nie dagewesenen Leitentscheidungsverfahren klargestellt, dass be

Online-Sportwetten und Casinospiele - Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste ...
München, 10.08.2023. Rund 16.000 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Sportwetten und Online-Casinospielen verloren, jetzt hat sich das Blatt für ihn gewendet. Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 8. August 2023 entschieden, dass die beklagte Anbieterin der Online-Glückss

Online-Glücksspiel – Kein Grund zur Aussetzung eines Klageverfahrens ...
München, 10.08.2023. Wie auch andere Gerichte sieht das Landgericht Kempten keinen Grund für die Aussetzung von Klageverfahren bezüglich verbotener Online-Glücksspiele. Ebenso gebe es keinen Anlass den EuGH anzurufen. Das stellte das Gericht mit einer Verfügung vom 12. Juli 2023 klar. Dabei mac


Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB


Corona-Politik darf Parlamente nicht außen vor lassen ...
„Wir leben nicht in der Weimarer Republik, als der Reichspräsident mit Notverordnungen das Parlament aushebelte", ärgert sich der ÖDP-Vorsitzende Christian Rechholz. „Die Corona-Politik gehört raus aus den Hinterzimmern und Geheimkabinetten hinein in die Parlamente und damit in die Öff

Fragen an die Bundesregierung, an alle Politikerinnen und Politiker in Deutschland. Wieso jetzt? ...
Damit Sie den Zusammenhang zu den gestellten Fragen verstehen, habe ich für Sie ganz einfach und schnell verständlich die offiziellen Zahlen nach Todesarten zusammengestellt. Damit auch niemand von Ihnen die Richtigkeit anzweifeln muss, sind die freizugänglichen Quellen angegeben. 27. Februar

Eine Partei des offenen Diskurses und der Verständigung ...
David Claudio Siber hat sich am 5. November 2020 der Partei dieBasis angeschlossen und ist für sie in Flensburg und bundesweit aktiv. Zu seiner Zeit als Kommunalpolitiker der GRÜNEN war er im Ausschuss für Bildung und Sport in Flensburg tätig. Er selbst steht vielen Corona-Maßnahmen kritisch ge

Mein neues Buch/eBook ...
In meinem neuen Buch “Netzwerke statt Hierarchien” geht es darum einen Weg zu finden, wie jeder von uns eigenverantwortlich leben und sich bei Bedarf mit Gleichgesinnten organisieren kann. Wie wir das echte Wollen des Einzelnen, in der Gruppe bündeln können. Wie wir die Fähigkeiten, Erfahr


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z