Rüddel: Neues Corona-Gesetz sorgt für rechtsstaatliche Klarheit
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Vorsitzender des Gesundheitsausschusses hält Kritik am neuen Corona-Gesetz für nicht berechtigt - "Kein unbegrenzter Handlungsspielraum"
Osnabrück. Vor den Beratungen des Bundestages über Änderungen am Infektionsschutzgesetz hat der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU), das neue Gesetz gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. "Wir müssen auf die Entwicklungen von Sars-CoV-2, beispielsweise im Bereich der Impfungen oder der Liquidität von Krankenhäusern, reagieren. Es gibt dabei explizit keine unbegrenzten Handlungsvollmachten", stellte Rüddel in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) klar. Im neuen Paragrafen 28a werde geregelt, "dass alle Maßnahmen der Länder zu begründen und zeitlich zu begrenzen sind". Es gelte außerdem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. "Damit sind die rechtsstaatliche Klarheit einerseits und die nötige Flexibilität andererseits gegeben", sagte Rüddel. Die Änderungen sollen heute in Bundestag und Bundesrat abschließend beraten und beschlossen werden.
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Datum: 18.11.2020 - 01:00 Uhr
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