BVR-Präsidentin Kolak: Unternehmen brauchen Liquidität - Länderinitiative für Steuererleichterungen jetzt umsetzen
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Eine Verlustverrechnung zurück bis in das Jahr 2018 sei in vielen Fällen wegen der noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen unproblematisch möglich. In den wenigen Fällen, in denen die Veranlagung bereits bestandskräftig ist, könne eine zusätzliche Verrechnung in den Folgejahren zugelassen werden.
"Die Bundesregierung sollte ihren bisherigen Kurs der zügig umgesetzten und zielführenden Maßnahmen für den Mittelstand in der Coronakrise, den sie mit dem umfassenden KfW-Förderprogamm begonnen hat, fortsetzen und auch in der Steuerpolitik Erleichterungen schaffen. Die Chance, dies im gerade in Verhandlung befindlichen Jahressteuergesetz 2020 umzusetzen, sollten die Parlamentarier im Bundestag nicht verpassen", betont Kolak.
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Datum: 23.11.2020 - 10:49 Uhr
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