bevh fordert vorrübergehende Aufhebung des Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit für den gesamten Handel
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Im April hatte der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) schon Länder, Städte und Gemeinden aufgefordert, stationären Händlern einheitlich, auch bei erzwungener Schließung der Geschäfte für den Publikumsverkehr, die Abgabe von Waren im kontaktlosen "Click & Collect"-Verfahren zu erlauben. Dies ist bis zum Ende des "Shutdown" im Mai nicht geschehen. In Hinblick auf eine Planungssicherheit für die Händler fordert der bevh jetzt noch einmal eindringlich, dass es für den Fall eines zweiten "großen Shutdown" einheitliche Regeln für eine kontaktlose Warenübergabe in Form von "Click & Collect" geben muss.
"Click & Collect ist kontaktlos und absolut hygienisch möglich, sichert die Versorgung und hilft damit die Krise leichter auszuhalten. Es ist eine wichtige Option, dem Handel auch eine Perspektive zu bieten, sollte sich die Lage verschärfen. Zudem wäre es eine Art des Onlinehandel, die dem Stationärhandel hilft, seine Kunden am Ort zu binden", so Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh.
Ein weiteres Mittel kann aber auch im Weihnachtsgeschäft anstatt einer Schließung der Läden helfen, die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen: die Freigabe der Öffnung und Arbeit im Handel auch an Sonn- und Feiertagen. Solch eine Freigabe würde auch dafür sorgen können, die derzeit nötigen Abstandsregelungen noch besser einzuhalten. Somit könnten auch Menschenansammlungen und Warteschlangen vor den Geschäften oder an der Kasse vermieden werden und die Auslastung des Öffentlichen Personennahverkehrs wäre gleichmäßiger verteilt.
"Eine vorrübergehende Aufhebung des Verbots der Sonntagsarbeit im Handel und der Logistik, gerade auch im Hinblick auf die kommenden Weihnachtseinkäufe, ist geboten. Auch, bevor überhaupt eine eventuell neue Schließung von Läden in Erwägung gezogen wird. Eine zeitliche Entzerrung des Einkaufens und des Arbeitens im Handel hilft Abstand zu wahren, gebotene Hygiene einzuhalten und Arbeit sowie Versorgung zu sichern", so Christoph Wenk-Fischer. Und weiter: "Bitter ist es, dass solche sinnvollen Maßnahmen mangels rechtsicherer Gesetzesgrundlage derzeit noch vor Gericht scheitern, wie die gestrige unanfechtbare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Geschäftszeichen: 13 B 1712/20.NE) gezeigt hat."
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Datum: 25.11.2020 - 07:05 Uhr
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