Thomas Filor: Mietminderung bei Heizungsausfall
Die Temperaturen sinken und die meisten Menschen haben wieder begonnen, ihre Heizung regelmäßig einzuschalten. Die allgemeine Heizperiode in Deutschland hat im Oktober begonnen und geht meist bis einschließlich April.
Im Gegensatz zur allgemeinen Heizperiode, welche von Anfang Oktober bis Ende April geht, ist der Vermieter außerhalb dieser Periode nicht dazu verpflichtet dem Mieter zu gewährleisten, dass die Heizung auch in den Sommermonaten so in Betrieb genommen werden kann, dass die gleichen Temperaturen erzeugt werden. „Außerdem kann man bei einem kurzfristigen Heizungsausfall die Miete natürlich nicht mindern. Das regelt § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB. Bei einem totalen Heizungsausfall kann die Miete bereits nach einem Tag gemindert werden. Hier muss der Einzelfall natürlich geprüft werden. Dies gilt auch, wenn die Behaglichkeitstemperatur über einen längeren Zeitraum nicht erreicht werden kann. Eine Regel zur konkreten Höhe der Mietminderung gibt es in der Form nicht. Im Januar und Februar kann man von rund 20 Prozent ausgehen, in den Übergangsmonaten von rund zehn Prozent“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor die Rechtsprechung.
Auch das Amtsgericht in Potsdam entschied, dass ein Mietobjekt, welches nicht auf 20 Grad Celsius zu beheizen ist, mangelhaft ist Potsdam (Urteil v. 30.4.2012, Az. 23 C 236/10). Abschließend betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg, dass es tatsächlich irrelevant ist, ob der Vermieter den Heizungsausfall verschuldet hat oder nicht – die Mietminderung steht dem Mieter oder der Mieterin ohnehin zu. Ähnliches gilt für die Warmwasserversorgung (diese muss zwischen 40 und 50 Grad Celsius haben) sowie störende Heizungsgeräusche, welche zur Mietminderung führen können.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: presse(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de
Datum: 25.11.2020 - 14:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bau & Immobilien
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Freigabedatum: 25.11.2020
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