In Hessen stehen ausreichend Mittel für Start-ups bereit / Mehr als 5 Mio. Euro Liquiditätsbeteiligungen wurden bereits zugesagt
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Diese Unterstützungsmöglichkeiten werden von hessischen Start-ups und kleinen Mittelständlern gut angenommen: Allein von Juli bis Ende November wurden von der BM H Liquiditätsbeteiligungen in Höhe von insgesamt 5,2 Mio. Euro zugesagt. Weitere rund 4 Mio. Euro wurden darüber hinaus bereits beantragt. Die durchschnittliche Beteiligungshöhe liegt bei 400.000 Euro pro Unternehmen.
"Die Corona-Pandemie trifft große und kleine Unternehmen. Viele Start-ups hat es in einer sensiblen Anfangsphase erwischt, kleine Betriebe müssen sich vor einer möglichen Insolvenz schützen. Hier setzen unser Beteiligungsprogramme Hessen Kapital I und II an. Mehr Eigenkapital bedeutet eine Überlebenschance und eine Zukunft. Ich bin froh, dass unsere Unterstützung so gut angenommen wird", sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg.
Die aktuelle Krise versetzt vor allem auch junge, innovative Unternehmen in eine schwierige Lage. Viele von ihnen fürchten um ihre Existenz und sie benötigen dringend Eigenkapital, um ihren Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können. "Unsere Botschaft ist klar: Es stehen ausreichend Beteiligungsmittel zur Verfügung, mit denen wir sowohl etablierte Unternehmen als auch Start-ups unterstützen können. Das ist uns ein großes Anliegen, denn die Stärkung der hessischen Gründer- und Unternehmenslandschaft ist die Grundvoraussetzung für einen prosperierenden Wirtschaftsstandort Hessen", betont Dr. Michael Reckhard, Mitglied der Geschäftsleitung der WIBank.
Neben der Aufstockung für Hessen Kapital I und Hessen Kapital II stehen hessischen Unternehmen über die breite Palette an Beteiligungsfonds der BM H noch rund 60 Mio. Euro bestehender Mittel zur Verfügung.
Stille und offene Beteiligungen
Die Liquiditätsbeteiligungen für Hessen Kapital I und Hessen Kapital II können sowohl in Form von stillen als auch offenen Beteiligungen erfolgen, wobei der Gesamtumfang der Zuwendungen 800.000 Euro pro Unternehmen nicht überschreiten darf. Antragsberechtigt sind bereits gegründete Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen. Während für den Fonds Hessen Kapital I Unternehmen mit bis maximal 249 Mitarbeitenden und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz oder weniger als 43 Mio. Euro Bilanzsumme antragsberechtigt sind, zielt Hessen Kapital II auf Unternehmen, die diese Kriterien nicht vollständig erfüllen. Wichtig ist, dass die Beteiligung in erster Linie der Bereitstellung von Liquidität im Rahmen der Corona-Krise dient.
Die Beteiligungsfonds werden von der BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH verwaltet. Diese ist eine Tochtergesellschaft der Landesbank Hessen-Thüringen, der WIBank wirtschaftlich zugeordnet und in die Wirtschaftsförderung des Landes Hessen integriert.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
In Hessen wird seit über 60 Jahren erfolgreiche Förderpolitik betrieben. Unabhängig, ob die Investitionen im Bereich der Wirtschaft, des Wohnungsbaus, der Infrastruktur oder der Bildung liegen; als Förderbank des Landes ist die WIBank als Dienstleister und Partner der hessischen Landesregierung in vielen Bereichen aktiv. Sie bündelt nahezu das gesamte öffentliche Fördergeschäft und bietet darüber hinaus eigene Förderprogramme an. Die einzelnen Programme können in Form von Darlehen, Zuschüssen, Beteiligungen oder Bürgschaften gestaltet werden.
Außerdem ist sie mit strukturpolitischen Aufgaben betraut - ein einzigartiges Aufgabenspektrum in der Landschaft der deutschen Förderbanken.
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Datum: 27.11.2020 - 09:21 Uhr
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