BGH zu Verjährung im VW-Abgasskandal: Diese Chancen auf Schadensersatz haben Verbraucher
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Die BGH-Richter entschieden, dass der Anspruch auf Schadensersatz für Besitzer von VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA189 bereits verjährt sei. In den Jahren 2019 und 2020 könnten sich Verbraucher nicht mehr gegen den Dieselbetrug wehren. Die Begründung: Mit der Kenntnis des Dieselskandals im Herbst 2015 habe die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen begonnen, die am 1. Januar 2019 endete, so die Richter in Karlsruhe.
Verbraucher mit VW-Fahrzeugen haben dennoch weitere Chancen, sich gegen den Betrug der Volkswagen AG im Abgasskandal (https://www.rueden.de/abgasskandal/) zu wehren:
- wenn sich im Fahrzeug ein anderer Motor als der EA189 befindet, - wenn der Anspruch auf deliktischen Schadensersatz greift oder - wenn der BGH im Februar 2021 die aufgespielten Softwareupdates als illegal einstuft
Schadensersatzansprüche bezüglich EA288 nicht verjährt
Dieselfahrzeuge mit einem anderen Motor als dem EA189 - wie dem EA288 - sind nicht von der Verjährung betroffen. Besitzer dieser Fahrzeuge können weiterhin klagen, da die aktuelle Position des BGH ausschließlich den Motor EA189 betrifft. Der Betrug an weiteren VW-Motoren wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt, weswegen die Verjährungsfrist später zu laufen begann.
Als weitere Chance sehen Verbraucherschützer und -anwälte das Recht auf Restschadensersatz - den deliktischen Schadensersatz. Verbraucher können auch nach Eintritt der Verjährung gegen wirtschaftliche Bereicherung eines Konzerns zum Beispiel durch Betrug ihren Schadensersatzanspruch durchsetzen. Dabei haben Verbraucher bis zu zehn Jahre nach Aufdeckung der Schädigung Zeit, sich rechtlich zu wehren - im VW-Abgasskandal wäre das bis mindestens 2025.
Weitere Ansprüche wegen Softwareupdate möglich
Eine weitere Möglichkeit zur Durchsetzung der Verbraucherrechte könnte sich im Februar 2021 ergeben. Dann verhandelt der BGH über die Rechtmäßigkeit der Softwareupdates, die auf manipulierte Dieselmotoren aufgespielt worden sind. Trotz der Updates wurden zu hohe Abgasemissionen gemessen, was einen weiteren Betrug nahelegt. Sollte der BGH die Softwareupdates als illegal einstufen, würde die Verjährung - auch für den Motor EA189 - von neuem zu laufen beginnen.
Für Fragen zur vorläufigen Position des Bundesgerichtshofs steht Pressevertretern Rechtsanwalt Friedemann Höppner von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN (https://www.rueden.de/) zur Verfügung.
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Datum: 14.12.2020 - 15:16 Uhr
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