PBefG: Verbraucher profitieren von größerer Vielfalt und höherer Flexibilität / Personenbeförderungsgesetz im Kabinett - Daten können Basis für intelligente Mobilitätslösungen in der Zukunft sein
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Beim sogenannten Ridepooling teilen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug ähnlich einem Sammeltaxi. Die gemeinsame Nutzung vermindert unter anderem CO2-Emissionen und reduziert die Zahl der nötigen Fahrten. Bislang sind Ridepooling-Anbieter aber nur auf Basis zeitlich beschränkter Sondergenehmigungen unterwegs.
Die umstrittene Rückkehrpflicht von Ridepooling-Anbietern nach jeder Fahrt zum Betriebssitz soll bei besonders weiten Entfernungen gelockert werden. Dadurch würden unnötige Fahrten vermieden. Gleichzeitig soll durch das neue Personenbeförderungsgesetz die Option geschaffen werden, Taxiverkehre in bestimmten Fällen mit Regionalisierungsmitteln zu finanzieren. Dadurch würden bessere Mobilitätsangebote in ländlichen Regionen oder städtischen Randlagen ermöglicht, in welchen kein ausreichendes ÖPNV-Angebot besteht.
Als positiv bewertet der ADAC, dass kleinere Kommunen künftig die Möglichkeit haben sollen, eine Genehmigung für Taxen-, Mietwagen- und gewerblichen Poolingverkehr für dasselbe Fahrzeug zu erteilen. Dadurch könnten abseits größerer Städte und Ballungsräume flexible Mobilitätsangebote geschaffen werden.
Der Club begrüßt ferner den Ansatz, Anbieter von Personenbeförderungsdiensten und Mobilitätsplattformbetreiber zu verpflichten, standardisierte Daten zu ihren Dienstleistungen für Kommunen und Dritte über standardisierte Schnittstellen bereitzustellen. Diese Daten könnten als Basis für intelligente Mobilitätslösungen der Zukunft genutzt werden und durch eine effizientere Verkehrsleitung auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
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Datum: 16.12.2020 - 12:05 Uhr
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