Vergiftetes Weihnachtsgeschenk: Sondergenehmigung für längst verbotene Bienengifte
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"Es darf im Bienenschutz keine Ausnahmen geben", sagt Friederike Gravenhorst von Campact. "Wir müssen verhindern, dass Julia Klöckner ihr Geschenk an die Agrar-Lobby noch ausliefern kann." Mit der zeitlich befristeten Ausnahme-Genehmigung will die Agrarministerin Zuckerrübenbetrieben erlauben, ihre Rübensamen für das Frühjahr mit dem verbotenen Neonicotinoid Thiamethoxam zu behandeln. Das hätte fatale Folgen. Honigbienen verlieren nach Kontakt mit dem Gift die Orientierung und können ihren Bienenstock nicht wiederfinden. Bestimmte Wildbienenarten bauen aus dem Boden der Rübenäcker ihre Nester und sind dem Nervengift dann dauerhaft ausgesetzt.
Das Thiamethoxam soll Blattläuse töten, die eine Zuckerrübenkrankheit übertragen, aber Neonicotinoide töten wahllos. Sie tragen so zum massiven Insekten- und Artenschwund bei. Dreiviertel aller Fluginsekten sind im Verlauf von nicht einmal dreißig Jahren bereits verschwunden.
Im September 2018 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung für drei Neonicotinoide widerrufen, darunter für Thiamethoxam. EU-weit dürfen sie eigentlich nur noch in geschlossenen Gewächshäusern eingesetzt werden. "Ministerin Klöckner will sie jetzt - fast unbemerkt - ins Freiland zurückholen", kritisiert Friederike Gravenhorst. Für den Rübenanbau in Nordrhein-Westfalen liegt eine Ausnahmegenehmigung bereits vor. Weitere Bundesländer haben entsprechende Anträge gestellt.
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Datum: 17.12.2020 - 11:13 Uhr
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