Tierschutzbestimmungen gelten auch für Schlachthöfe

Tierschutzbestimmungen gelten auch für Schlachthöfe

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Tierschutzbestimmungen gelten auch für Schlachthöfe



(pressrelations) - Tiere dürfen nicht unnötig gequält werden

Zu den aktuellen Berichten über Fehlbetäubungsraten in deutschen Schlachthöfen erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:

Deutschland gehört zu den EU-Staaten mit den höchsten Tierschutz- und Tierhaltungsstandards. Gerade die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder für eine Verbesserung der Rechtslage eingesetzt. Meldungen über Missstände in Schlachtbetrieben nehmen wir daher sehr ernst und gehen diesen auf den Grund. Wir werden von den entsprechenden Behörden Informationen, z.B. zur Entwicklung der Zahl der fehlerhaften Betäubungen einfordern. Die Bestimmungen des Tierschutzes sind eindeutig: Tiere dürfen nicht unnötig gequält werden!

Einen Zusammenhang zwischen der zunehmenden Konzentration im Schlachthofsektor und vermeintlich steigender Zahlen von Fehlbetäubungen zu konstruieren, ist dabei zu einfach gedacht. Hochmoderne, große Schlachthöfe sind durchaus in der Lage, die Tiere gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu töten, zu schlachten und zu zerlegen. Dies muss aber auch von den zuständigen Stellen kontrolliert werden. Die tierschutzgerechte Schlachtung ist auch im eigenen Interesse der Unternehmen: Denn Tiere, die nicht ordnungsgemäß behandelt werden, liefern auch eine schlechtere Produktqualität.

Auch der Verbraucher kann mit mehr Bewusstsein für den Preis der Qualität von Lebensmitteln auch einen Beitrag für mehr Tierschutz bei der Schlachtung leisten.


CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 07.04.2010 - 18:47 Uhr
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