Baugewerbe: Beitragsstabilität nicht aufs Spiel setzen! / Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge darf nicht zu höheren SV-Beiträgen führen
ID: 1872517
Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge war 2006 eingeführt worden, um einen deutlichen Anstieg der Beiträge zu vermeiden. Das deutsche Baugewerbe ist von der Vorverlegung besonders stark betroffen, da die monatlichen Arbeitsstunden stark schwanken können, so dass eine Abrechnung und Verbeitragung der geleisteten Stunden erst im Folgemonat geleistet werden kann. Neben dem bürokratischen Aufwand ist der daraus resultierende Liquiditätsentzug für die Betriebe weitaus gravierender.
Dennoch weist das Baugewerbe daraufhin, dass eine Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung nur dann Sinn macht, wenn ein Abschmelzen der Nachhaltigkeitsrücklage durch entsprechende Maßnahmen kompensiert wird.
"Wenn die Abschaffung der Vorfälligkeit dazu führt, dass die Sozialversicherungsbeiträge deutlich steigen, macht das keinen Sinn. Diese sind in Deutschland ohnehin hoch genug. Höhere Beiträge führen unweigerlich zu höheren Kosten und diese wiederum zu einem Ansteigen der Schwarzarbeit. Daran kann niemand Interesse haben," so Jöris. "Daher fordern wir auch, versicherungsfremde Maßnahmen nicht länger aus Beitragsmitteln zu finanzieren, sondern aus Steuern. Nur wenn beide Maßnahmen zusammen umgesetzt werden, können wir der Abschaffung der Vorfälligkeit zustimmen."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail mailto:klein@zdb.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/33001/4809046
OTS: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.01.2021 - 14:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1872517
Anzahl Zeichen: 2635
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 723 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Baugewerbe: Beitragsstabilität nicht aufs Spiel setzen! / Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge darf nicht zu höheren SV-Beiträgen führen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Das heute vom Bundestag verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Wichtig ist, dass nach dem langen Hin und Her endlich Klarheit herrscht und der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz noc
Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat gibt grünes Licht für schnelleres Planen und Bauen ...
Der Bundesrat hat heute dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz zugestimmt. Damit ist der Weg für spürbar schnellere Sanierungen an Deutschlands Bundesfernstraßen frei. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), zeigt sich erleichtert über das klare Votum der
Gesetzentwurf zur Natürlichen Infrastruktur darf nicht ins Kabinett ...
Im Zuge der gestarteten Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur fordert der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerb
Weitere Mitteilungen von ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
DASt-Richtlinie 027 zum Brandschutz durch Feuerverzinken - Neues Regelwerk als Ergänzung zu den Eurocodes 3 und 4 ...
Durch eine Feuerverzinkung wird im Brandfall die Erwärmung von Stahlteilen verzögert und damit die Feuerwiderstandsdauer von Stahl verlängert. Hierdurch ist vielfach eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten (R30) mit "ungeschützten" feuerverzinkten Stahlkonstruktionen möglich. Um die
Neu geregelt: Bestellerprinzip bei Maklercourtage ...
Insel Rügen. 11.01.2021. Ostseeappartements Rügen Immobilien informiert über aktuelle Gesetzesänderungen Am 23.12.2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung
GRUNDUM Immobilien - schon seit 4 Jahren der Immobilienmakler in Hochheim ...
"Die lokale Nähe zu unseren Klienten steht für uns im Vordergrund. Deshalb liegen uns auch kleinere Ortschaften am Herzen", äußert sich Geschäftsführer Claudio Bonelli zur Philosophie von GRUNDUM Immobilien. Schon deshalb ist es der Maklerfirma wichtig, in Hochheim vertreten zu sein.
Mit kompetentem Service zuverlässig und störungsfrei nach oben ...
Um ein knapp 100 m hohes, modernes Bürohochhaus inmitten einer engen Bebauung innerhalb kürzester Bauzeit zu realisieren, bedarf es einer guten, vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten. Letztlich sorgt die Kombination aus effizienten Schalungssystemen und umfassenden Serviceleistungen fÃ




