Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Paritätsurteil des Bundesverfassungsgerichts
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Es scheint eine Einigkeit darüber zu bestehen, dass der Gesetzgeber auch künftig nicht verpflichtet sein wird, dafür zu sorgen, dass Parteien ihre Wahllisten paritätisch besetzen. Schließlich, so die Begründung der Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, sei das Parlament eben gerade nicht das verkleinerte Abbild des Wahlvolkes.
Doch eine Pflicht und eine Möglichkeit sind zweierlei. Die Option, dies gesetzlich zu regeln, ist durch den Beschluss nicht völlig ausgeschlossen. Eine testosterongesteuerte Rechtsfindung lässt sich dem Gericht in diesem Fall übrigens nicht vorwerfen. Der Zweite Senat ist mit drei Richtern und fünf Richterinnen besetzt - und die Entscheidung erging einstimmig.
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Datum: 02.02.2021 - 17:19 Uhr
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